Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulfreiheitsgesetz
13. Dezember 2012 - 14:46 Uhr
Mit Beschluss vom 10. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eine von der Studentenschaft der TU Chemnitz eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) als unzulässig zurückgewiesen. Die Studierendenvertretung hatte ihre Beschwerde damit begründet, im Gesetzgebungsverfahren nicht ordnungsgemäß angehört worden zu sein und sahen sich durch die beschlossenen Neuregelungen in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre eingeschränkt. Der Verfassungsgerichtshof sah dies jedoch anders und stellte in seiner Begründung fest, „dass sich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein solches Anhörungsrecht für die Studentenschaft nicht ergibt“.