Alle Artikel zum Thema: Handygate

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Staatsanwaltschaft bestätigt Datenerfassung

26. Februar 2012 - 19:21 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Ein Jahr nach den erfolgreichen Blockaden in Dresden ist es amtlich. Bei den Ermittlungen zum 19. Februar 2011 wurden bei der umfassenden Auswertung von Handydaten auch die Daten von Personen erfasst, die vom Gesetz her als Amts- bzw. „Mandatsträger“ einen besonderen Schutz genießen. Damit antwortete die zuständige Dresdner Staatsanwaltschaft auf eine Anfrage verschiedener Landtagsabgeordneter.

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Feststellungsklage eingereicht

13. Dezember 2011 - 14:30 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Die beiden Abgeordneten der Linken im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben gestern vor dem Amtsgericht einen Antrag eingereicht, der die „Rechtswidrigkeit der Handydatenerfassung am 19. Februar“ feststellen soll. Rechtsanwalt André Schollbach erinnerte daran, dass die Linke in diesem Jahr schon in zwei Fällen mit ihrem Widerspruch gegen die polizeilichen Maßnahmen im Februar Erfolg gehabt hatten und kritisierte die Dresdner Staatsanwaltschaft angesichts der bisher bekannt gewordenen „Ungeheuerlichkeiten der sogenannten Terrorzelle“ für ihre Energie bei ihrer Suche nach einer kriminellen Vereinigung im linken Spektrum.

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Unterstützung für Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft

8. Dezember 2011 - 02:57 Uhr - 3 Ergänzungen

Heute fand im Sächsischen Landtag auf Antrag der Grünen eine Sachverständigenanhörung zum Thema: „Funkzellenabfragen im Freistaat Sachsen sofort beschränken“ im Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa statt. Darin haben, so der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi, die geladenen Sachverständigen aus Justiz, Datenschutz und von den Gewerkschaften dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig im Fall der Funkzellenabfragen im Februar 2011 in Dresden demonstrativ „den Rücken gestärkt“.

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Handydatenskandal nimmt kein Ende

5. Dezember 2011 - 01:48 Uhr - 7 Ergänzungen

Während Politik und Medien bundesweit über den Rechtsterrorismus diskutieren, geht in Sachsen die Auswertung der im Februar erfassten Handydaten zehntausender Menschen weiter. Wie aus einer kleinen Anfrage der Grünen im Sächsischen Landtag hervorgeht, wurden vom LKA seit Juli weitere 12.000 Bestandsdaten abgefragt. Damit haben die Ermittler bis heute die Datensätze von insgesamt 54.782 Personen abgefragt, darin enthalten sind sowohl Name als auch Adresse und Geburtstage von Mobilfunkanschlussnehmern. Ob die Daten aus dem wenige Tage nach dem 19. Februar erhobenen Datensätzen stammt oder neu von den Providern abgefragt wurden, ist nicht bekannt.

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Kommission soll Grundrechtsverstöße aufarbeiten

10. Oktober 2011 - 23:53 Uhr - Eine Ergänzung

Hello! My name is "Sächsische Demokratie" (Quelle: flickr.com/photos/haskala/6033259273)

Eine Sonderkommission der Bürgerrechtsorganisiation „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ hat sich am Montag konstituert. Ziel der „Untersuchungskommission 19. Februar“ soll es sein, die „vielfältigen staatlichen Verstöße gegen Grundrechte“ während und nach der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar aufzuarbeiten. Die Arbeit der Kommission könne zur Versachlichung der Diskussion beitragen, so die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Friedel.

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Ermittlungen gegen NazigegnerInnen ohne Rechtsgrundlage

5. Oktober 2011 - 20:51 Uhr - 3 Ergänzungen

Hello! My name is "Sächsische Demokratie" (Quelle: flickr.com/photos/haskala/6033259273)

Der Umgang mit den Protesten gegen die Naziaufmärsche in Dresden sorgte bundesweit für Aufsehen. Mehrere Funkzellenabfragen, der Einsatz eines IMSI-Catchers und die Verfolgung dutzender Personen unter dem Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, gaben dem Begriff der „sächsichen Demokratie“ eine neue Bedeutung. Nun sollen die Ermittlungen wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz rechtswidrig sein, denn das sächsische Versammlungsgesetz wurde im April 2011 rückwirkend gekippt. Zu diesem Schluss kam ein jüngst veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dies wird jedoch nicht zu einem Einlenken der sächsischen Staatsanwaltschaft führen. Diese möchte in Kürze die ersten Verfahren gegen führende Mitglieder der Linken eröffenen. Insgesamt stehen 54 Personen unter dem Verdacht, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Eine Verurteilung scheint jedoch unwahrscheinlich.

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Antifa

Hausdurchsuchungen in Stuttgart

28. September 2011 - 23:50 Uhr - 2 Ergänzungen

In den Morgenstunden des 28. Septembers kam es in Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart zu vier Hausdurchsuchungen. In einem Fall stürmten vermummte BFE-Beamte mit gezogenen Waffen zunächst die falsche Wohnung. Zwei der betroffenen Antifaschisten wurden in den Morgenstunden für Verhöre auf der Arbeit und in der Schule aufgesucht. Einer Frau wurde nach ihrer Festnahme und einer anschließenden erkennungsdienstlichen Behandlung eine DNA-Probe entnommen. An den Durchsuchungen beteiligten sich neben Vertretern des Baden-Württembergischen LKAs, der Dresdner Staatsanwaltschaft und der SOKO 19/2 auch Beamte der Stuttgarter BFE.

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Hörte der Verfassungsschutz am 19. Februar Telefongespräche ab?

16. September 2011 - 22:19 Uhr - 4 Ergänzungen

Nur eine Diktatur braucht Überwachung (Quelle: flickr.com/photos/steffireichert/6141752202)

Nachdem der sächsische Datenschutzbeauftragte in der vergangenen Woche seinen Bericht zur Funkzellenabfrage (FZA) zu den Antinaziprotesten im Februar vorgestellte, meldete sich der sächsische Richterverein und warf ihm die Überschreitung seiner Kompetenzen vor. Einen Tag später legte das Innenministerium ein Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis vor, welches die FZA zwar als angemessen einschätzte, sich jedoch nicht näher mit dem Bericht des sächsischen Datenschützers und Fragen der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzte. Auch der Verfassungsrechtler Joachim Wieland verwies gegenüber dem MDR auf die schon im Vorfeld bekannt gewesene Anwesenheit besonders geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener. Aus diesem Grund hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen. Nun berichtet die taz, dass am 19. Februar möglicherweise auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Handygespräche mitgehört und aufgezeichnet haben soll.

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