Nachdem im Mai mit Rico Gebhardt und Falk Neubert bereits zwei Politiker der Linken Verfassungsbeschwerde gegen die Funkzellenabfrage im Februar 2011 eingelegt hatten, haben nun auch die Grünen mit einer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht auf die Ausforschung der Bestandsdaten von mehr als 55.000 Menschen reagiert. In ihrer umfangreichen Beschwerde hatten die beiden Politiker der Linken schon vor Monaten die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses geltend gemacht. Zuvor hatte schon das Dresdner Landgericht nach einer Feststellungsklage die Funkzellenabfrage auf Grund eines Formfehlers mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Wann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Fälle entscheiden wird, steht bislang allerdings noch nicht fest.