Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich
6. Juni 2012 - 09:52 Uhr - 2 Ergänzungen
Wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung „elemantare rechtsstaatliche Grundsätze“ unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.