Alle Artikel zum Thema: Grundrecht

Freiräume | Soziales

Verwaltungsgericht Dresden hält Versammlungsverbot aufrecht

31. März 2020 - 20:12 Uhr

Mit seiner Entscheidung vom 30. März hat das Dresdner Verwaltungsgericht das vom Sächsischen Sozialministeriums (SMS) am 20.03.2020 erlassene totale Versammlungsverbot aufrecht erhalten. Der Antrag auf Zulassung einer kleinen Kundgebung auf dem Postplatz, mit der auf die Gefahren der Corona-Pandemie für Strafgefangene und Geflüchtete aufmerksam gemacht werde sollte, wurde am Montag abgelehnt. Mehr zu dem Antrag in unserem Artikel vom vergangenen Donnerstag.

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Freiräume | Soziales

Rechtsweg gegen Versammlungsverbote in Sachsen beschritten

26. März 2020 - 15:32 Uhr - Eine Ergänzung

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Sächsische Sozialministerium (SMS) am 20.03.2020 auf Grund der Corona-Pandemie nicht nur private Feiern, öffentliche Kulturveranstaltungen und gewerbliche Veranstaltungen verboten, sondern zugleich auch alle politischen Versammlungen. Dies stellt einen massiven Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Umso bedenklicher stimmt, dass für das Verbot keine entsprechende Abwägung stattgefunden hat. Auch die Form der Anordnung steht rechtlich auf wackligen Beinen, wie ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht in München zur ähnlich begründeten Ausgangssperre in Bayern bestätigt. Rechtsanwalt Mark Feilitzsch dazu: „Es stimmt mich zuversichtlich, dass auch in Krisenzeiten manche Gerichte nicht aufgeben, juristisch zu denken. Grundrechte sind keine Schönwetterveranstaltung.“ 

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News

Sächsische SPD will Befugnisse für die Polizei erweitern

23. Juli 2017 - 12:58 Uhr

Seit Herbst 2016 untersucht im Auftrag der sächsischen SPD eine Expertenkommission „Innere Sicherheit“, wie die Arbeit von Polizei und Justiz im Freistaat verbessert werden kann. Am vergangenen Mittwoch wurden erste Arbeitsergebnisse zur „Ausgestaltung des Sächsischen Polizeigesetzes“ vorgestellt. Während Berlins früherer Justiz- und langjähriger Innensenator Ehrhart Körting eingangs noch über eine „vernünftige Balance“ von Freiheit und Sicherheit sprach, werden bei einem Blick in das vorgelegte Arbeitspapier Pläne für weitreichende Grundrechtseinschränkungen und einen Ausbau polizeilicher Befugnisse deutlich.

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News

Grundrechtsfreie Zone nach Terrorwarnung

19. Januar 2015 - 10:46 Uhr - 6 Ergänzungen

Die für heute auf dem Theaterplatz geplante 13. Demonstration der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ wurde am Sonntag abgesagt. Als Hintergrund der Absage gelten Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Landeskriminalamts Sachsen, wonach es zu Anschlagsdrohungen auf einen namentlich genannten Organisatoren von PEGIDA gekommen sein soll. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden soll ein Attentäter demnach geplant haben, sich am Montagabend unter PEGIDA-Anhängerinnen und Anhänger zu mischen, um anschließend eine „Einzelperson des Organisationsteams“ zu töten. Da der Hinweis einer bei Twitter verbreiteten Nachricht ähneln soll, in der auf Arabisch PEGIDA als Feindin des Islam bezeichnet wurde, blieb der Dresdner Polizei auf Grund der „Charakteristik terroristischer Anschläge“ keine andere Möglichkeit, als in einer Allgemeinverfügung ein generelles Versammlungsverbot für Dresden zu erlassen. Das Verbot gilt Montag von 0 bis 24 Uhr und betrifft ausnahmslos „alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der Ortsgrenzen der Landeshauptstadt Dresden“. Bereits am Freitag hatte der Spiegel in seiner Onlineausgabe vor Anschlagsplänen auf den Dresdner Hauptbahnhof durch islamistische Terroristen gewarnt.

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