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Angekettet auf Bewährung – Urteil gegen Heiboaktivist:in

29. Dezember 2023 - 12:47 Uhr

Am vergangenen Montag, dem 18. Dezember 2023, verurteilte das Amtsgericht Bautzen eine Aktivist:in wegen  eines besonders schweren Fall des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung sowie 150 Sozialstunden. Die Besetzung eines Waldstücks nahe des Kiestagebaus Ottendorf-Okrilla war im Februar 2023 von einem Großaufgebot der Polizei geräumt worden. Der verurteilten Person wurde vorgeworfen, sich in einem Lock-On festgekettet zu haben. Damit habe sie die Räumung verhindern wollen.

Der Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ nach § 113 StGB bedroht Handlungen, die mit „Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ darauf abzielen beispielweise Polizeibeamt:innen an Einsatzhandlungen zu hindern. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn Waffen eingesetzt werden, lebensgefährliche Gewalt ausgeübt oder die Tat gemeinschaftlich mit anderen begangen wird. Mit den zur Bewährung ausgesetzten sechs Monaten Haft liegt das Urteil zwar am unteren Ende der möglichen Strafe. Doch wie ein besonders schwerer Fall des Widerstandes durch das passive Anketten in einem Lock-On begründet sein soll, erschließt sich nicht. 

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Antifa

Zwei Jahre Untersuchungshaft, ein Jahr Gerichtsprozess: Antifa-Verfahren wird zum Mammut

21. November 2022 - 14:54 Uhr

Antifa Kundgebung am OLG

Am 5. November 2020 verhaftete ein Großaufgebot der Sächsischen Polizei im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft (GBA) die Antifaschistin Lina im Leipziger Stadtteil Connewitz. Die Untersuchungshaft in der Frauen-Justizvollzugsanstalt Chemnitz dauert nun schon zwei Jahre.

Zwei Jahre, die ihrer eigenen Aussage nach starke gesundheitliche Auswirkungen auf sie hatten. Neben der psychischen Belastung durch die Isolation von Freund:innen und Familie, kam eine lange Verzögerung der Behandlung einer Erkrankung hinzu. Etwa ein halbes Jahr lang wurden ihre Arzttermine immer wieder verschoben, bis sie schließlich, nur unter Aufsicht eines Großaufgebotes der Polizei, in einer Leipziger Arztpraxis behandelt werden konnte, so die Inhaftierte. Zu diesen zwei Jahren U-Haft kommt nun auch ein Jahr Prozess am Oberlandesgericht (OLG) in Dresden, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ein Jahr, in dem Lina jede Woche zwei Mal von einem bewaffneten Kommando der Polizei aus der JVA nach Dresden und zurück gefahren wird.

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