Berufung zurück gewiesen – Querdenker erneut verurteilt
11. Dezember 2023 - 12:06 Uhr
Im November 2022 wurde Marcus Carsten Fuchs vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt. Hintergrund war der Vorwurf, dass Fuchs eine nicht angemeldete Demonstration mit rund 300 Teilnehmer:innen (laut Polizei, laut Querdenken über 600) am 6. Februar 2022 in Dresden-Laubegast angeleitet habe. Einen vorausgegangenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte Fuchs nicht akzeptieren wollen. Erst dadurch kam es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Gegen das ergangene Urteil aus dem letzten Jahr legten sowohl Fuchs als auch die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe forderte, Berufung ein. Beide Berufungen wurden am 16. November nach zweitägiger Verhandlung durch das Landgericht Dresden verworfen. Es bleibt bei der Geldstrafe von insgesamt 1.500 € (50 Tagessätze zu je 30 Euro), die das Amtsgerichts im letzten Jahr ausgesprochen hatte. Fuchs hat nun nur noch die Möglichkeit, das Urteil über das Rechtsmittel der Revision anzugreifen. Das habe er zusammen mit seinem Dresdner Anwalt Bruno Strauch bereits getan, behauptet er über seinen Telegram-Kanal. Das interessante an diesem Prozess war weniger der juristische Sachverhalt als das Verhalten und die gewählte Verteidigungsstrategie der Führungsfigur der lokalen Querdenken-Szene.