Gruppe Freital – Was wusste der Sächsische Verfassungsschutz?
19. November 2016 - 00:14 Uhr - 3 Ergänzungen
Nach der Berichterstattung in der vergangenen Woche hat die Generalbundesanwaltschaft am Dienstag in einer Pressemitteilung die Anklageschrift gegen die „Gruppe Freital“ veröffentlicht. Den insgesamt acht Mitgliedern wird darin vorgeworfen, spätestens im Juli 2015 eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Nach Auffassung der Generalbundesanwaltschaft war es das Ziel der Gruppierung, mit Sprengstoffanschlägen auf Asylunterkünfte, sowie Wohnungen, Büros und Fahrzeuge politisch Andersdenkender ein „Klima der Angst“ zu erzeugen. Den für die Anschläge notwendigen Sprengstoff hatte sich die Gruppe zuvor in Form von pyrotechnischen Erzeugnissen in Tschechien besorgt und illegal nach Deutschland gebracht. Die sieben Männer und eine Frau sitzen noch immer in Untersuchungshaft und warten derzeit auf ihren Prozessbeginn.