Alle Artikel zum Thema: Funkzellenabfrage

Freiräume

Hörte der Verfassungsschutz am 19. Februar Telefongespräche ab?

16. September 2011 - 22:19 Uhr - 4 Ergänzungen

Nur eine Diktatur braucht Überwachung (Quelle: flickr.com/photos/steffireichert/6141752202)

Nachdem der sächsische Datenschutzbeauftragte in der vergangenen Woche seinen Bericht zur Funkzellenabfrage (FZA) zu den Antinaziprotesten im Februar vorgestellte, meldete sich der sächsische Richterverein und warf ihm die Überschreitung seiner Kompetenzen vor. Einen Tag später legte das Innenministerium ein Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis vor, welches die FZA zwar als angemessen einschätzte, sich jedoch nicht näher mit dem Bericht des sächsischen Datenschützers und Fragen der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzte. Auch der Verfassungsrechtler Joachim Wieland verwies gegenüber dem MDR auf die schon im Vorfeld bekannt gewesene Anwesenheit besonders geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener. Aus diesem Grund hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen. Nun berichtet die taz, dass am 19. Februar möglicherweise auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Handygespräche mitgehört und aufgezeichnet haben soll.

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Nazis

Halbherziges Geständnis von Stanley Nähse

31. August 2011 - 21:14 Uhr - Eine Ergänzung

Stanley Nähse bei einer Nazidemonstration

Er hat die Tat zugegeben. In der Nacht zum 24. August 2010 habe er an einer Tankstelle eine Flasche „Mixery“ und Spiritus gekauft. Nachdem Nähse die Flasche austrank füllte er die brennbare Flüssigkeit in die Bierflasche. Als Lunte diente eine Socke des Angeklagten. Diesen Molotow Cocktail schleuderte er anschließend in ein offenes Fenster in der zweiten Etage des linken Hausprojektes. Dies ließ Stanley Nähse über seinen Verteidiger verlesen. Das Motiv war laut seiner Aussage jedoch nicht der Hass auf die BewohnerInnen des Hausprojektes in der Robert-Matzke Straße, sondern ein Streit mit seiner mittlerweile Verlobten. Die Nebenkläger können diesem halbherzigen Geständnis nur wenig abgewinnen. In einem Interview bei ColoRadio äußerten sich erstmalig die Betroffenen zu dem bisherigen Prozessverlauf.

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