Alle Artikel zum Thema: Funkzellenabfrage

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Funkzellenabfrage war rechtswidrig

24. April 2013 - 00:42 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Mehr als zwei Jahre nach den erfolgreichen Protesten gegen mehrere in Dresden geplante Naziaufmärsche hat das Landgericht ein Urteil des Dresdner Amtsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgehoben und die Funkzellenabfrage mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Einige Monate nach Bekanntwerden einer flächendeckenden „nichtindividualisierten Funkzellenabfrage“ im Süden der Stadt, hatten etliche der von der Maßnahme betroffenen Personen eine Feststellungsklage gegen die Auswertung von rund eine Million Verbindungsdaten eingereicht. Zwei Abgeordnete der Linken im sächsischen Landtag hatten ihre Klage damit begründet, dass das Instrument der Funkzellenabfrage ursprünglich „als Möglichkeit der Terrorbekämpfung und nicht um Straftaten am Rande einer Versammlung aufzuklären“ eingeführt worden war. Gleichzeitig sprachen sie von einem „Einschüchterungseffekt“ bei den Menschen, die am 19. Februar ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen und gegen Nazis protestiert hatten.

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Hausdurchsuchungen im Akkord

24. April 2012 - 18:23 Uhr - 5 Ergänzungen

In der vergangenen Woche kam es zeitgleich zur Vorstellung der Zahlen zu Politisch motivierter Kriminalität in Sachsen im brandenburgischen Finsterwalde zur nun schon dritten Hausdurchsuchung. Nachdem die Beamtinnen und Beamten des LKA Sachsens schon vor gut einem Monat einige Wohnräume in der Kleinstadt durchsucht hatten, rückten sie vergangenen Donnerstag mit dem Transporter einer Möbelspedition an und beschlagnahmten Teile der zuvor demontierten Wohnungseinrichtung.

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Big Brother Award für Markus Ulbig

16. April 2012 - 10:12 Uhr - 3 Ergänzungen

Der umstrittene sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat in der Kategorie Behörden und Verwaltung den „Big Brother Award“ abgeräumt. Er erhielt den Preis für die massenhafte Erhebung von Bewegungsdaten durch die sogenannte Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011. Zur Erinnerung: Am 19. Februar 2011 verhinderten mehr als 10.000 Menschen einen Aufmarsch von Nazis im Dresdner Süden. Dabei war es neben Sitzblockaden tausender Menschen auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Um mutmaßliche Straftäter zu ermitteln, wurden danach von den Sächsischen Ermittlungsbehörden über eine Millionen Datensätze von Mobiltelefonen gespeichert und im Anschluss daran knapp 55.000 Bestandsdaten (Name, Adresse und Geburtstag) abgefragt. Im Folgenden möchten wir die Begründung der Jury dokumentieren.

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Erneut Funkzellenabfrage in Dresden

2. April 2012 - 21:51 Uhr - 3 Ergänzungen

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens in der Sächsischen Landeshauptstadt wurden erneut über einen Zeitraum von mehreren Stunden mehr als tausend Handydaten durch die Polizei abgefragt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen, denen die Beschädigung des „glücksgas“-Schriftzuges am 2009 neu eröffneten Rudolf-Harbig-Stadion vorgeworfen wird. Der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase, begründete die Maßnahme gegenüber der Sächsischen Zeitung mit „Straftaten von erheblicher Bedeutung“. So sei es im letzten Sommer nicht nur zu Sachbeschädigungen gekommen, sondern auch ein Streifenwagen der Polizei angegriffen worden. Bei dem Angriff auf die Außenfassade waren durch mehrere Unbekannte am 24. Juli 2011 nach Polizeiangaben insgesamt 24 Scheiben und drei Buchstaben der Spielstätte von Dynamo Dresden durch Stein- und Teerbeutelwürfe beschädigt worden.

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Neue Erkenntnisse zur Handydatenaffäre

4. März 2012 - 14:37 Uhr - 2 Ergänzungen

Obwohl der als Handygate bekannt gewordene Datenskandal mit der Überwachung zehntausender Menschen im letzten Jahr auch bundesweit für Furore gesorgt hatte, wurden bislang in Sachsen weder auf personeller noch auf juristischer Ebene Konsequenzen gezogen. Es scheint als ob die Ermittlungsmethoden lediglich zum Anlass genommen wurden, um an den Grenzen der Legalität gegen linke Strukturen zu ermitteln. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass nach Bekanntwerden einer 48 (!) stündigen Funkzellenüberwachung mehrerer Straßenzüge am 18. und 19. Februar vergangenen Jahres im Stadtteil Pieschen bisher kaum Kritik dazu vernehmbar geworden ist. Ziel der Maßnahme war die Geschäftsstelle des Linken-Stadtverbandes im „Haus der Begegnung“ auf der Großenhainer Straße. Dabei wurden jedoch nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern durch den nahe gelegenen Bahnhof und einen Autobahnzubringer auch tausende Reisende über Stunden unfreiwillig überwacht.

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Staatsanwaltschaft bestätigt Datenerfassung

26. Februar 2012 - 19:21 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Ein Jahr nach den erfolgreichen Blockaden in Dresden ist es amtlich. Bei den Ermittlungen zum 19. Februar 2011 wurden bei der umfassenden Auswertung von Handydaten auch die Daten von Personen erfasst, die vom Gesetz her als Amts- bzw. „Mandatsträger“ einen besonderen Schutz genießen. Damit antwortete die zuständige Dresdner Staatsanwaltschaft auf eine Anfrage verschiedener Landtagsabgeordneter.

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Lesens-/Sehenswert

„Dresden war exzessiver“

26. Januar 2012 - 10:36 Uhr

Der Richter und IT-Experte Ulf Buermeyer über den Vergleich der Funkzellenabfragen in Berlin und Dresden. Und darüber, was an den Gesetzen geändert werden sollte.

Quelle: taz (26.01.2012)