Verfassungsklage gegen Sächsisches Versammlungsgesetz eingereicht
19. August 2010 - 00:08 Uhr - 4 Ergänzungen
Die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen hat gemeinsam mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Normenkontrollklage vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen das im Eiltempo Anfang des Jahres von CDU und FDP gemeinsam beschlossene überarbeitete Versammlungsgesetz eingereicht.
Das neue Gesetz sieht für Dresden vor allem ein Versammlungsverbot an so genannten „besonderen Orten“ am 13. Februar vor, da es in der Vergangenheit zu „erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ gekommen sein soll. Im Unterschied zum alten gesamtdeutschen Versammlungsgesetz wurden im neuen Gesetz außerdem „auch die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, sowie die Personen, die gegen eine der beiden Gewaltherrschaften [gemeint ist hier das Dritte Reich und die DDR, Anm. d. Red.] Widerstand geleistet haben“ bzw. allgemein die Opfer von Kriegen in die Betrachtung einbezogen.