Kollektivbeleidigung der Polizei ist nicht strafbar
16. Mai 2015 - 13:42 Uhr
Für das Tragen eines „FCK CPS“-Stickers wurde eine Frau bestraft. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nun kassiert. Karlsruhe ist der Ansicht, dass solche Anti-Polizei-Slogans legal sind.
Quelle: Die Welt (28.04.2015)