Alle Artikel zum Thema: Falk Neubert

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Beschwerde gegen Amtsgerichtsentscheidung

8. Juni 2012 - 10:01 Uhr

Die beiden Politiker der Linken, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben am Mittwoch über einen Anwalt gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Beschwerde eingelegt. Dieses hatte vor Pfingsten die flächendeckende Funkzellenabfrage für rechtmäßig erklärt. Damit wird der Fall in den kommenden Monaten zum Gegenstand eines Verfahrens in der nächst höhreren Instanz. Rechtsanwalt André Schollbach warf dem Amtsgericht vor, „die Bedeutung ganz elementarer durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt“ zu haben und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landgerichte zum „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“.

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Neue Erkenntnisse zur Handydatenaffäre

4. März 2012 - 14:37 Uhr - 2 Ergänzungen

Obwohl der als Handygate bekannt gewordene Datenskandal mit der Überwachung zehntausender Menschen im letzten Jahr auch bundesweit für Furore gesorgt hatte, wurden bislang in Sachsen weder auf personeller noch auf juristischer Ebene Konsequenzen gezogen. Es scheint als ob die Ermittlungsmethoden lediglich zum Anlass genommen wurden, um an den Grenzen der Legalität gegen linke Strukturen zu ermitteln. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass nach Bekanntwerden einer 48 (!) stündigen Funkzellenüberwachung mehrerer Straßenzüge am 18. und 19. Februar vergangenen Jahres im Stadtteil Pieschen bisher kaum Kritik dazu vernehmbar geworden ist. Ziel der Maßnahme war die Geschäftsstelle des Linken-Stadtverbandes im „Haus der Begegnung“ auf der Großenhainer Straße. Dabei wurden jedoch nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern durch den nahe gelegenen Bahnhof und einen Autobahnzubringer auch tausende Reisende über Stunden unfreiwillig überwacht.

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Feststellungsklage eingereicht

13. Dezember 2011 - 14:30 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Die beiden Abgeordneten der Linken im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben gestern vor dem Amtsgericht einen Antrag eingereicht, der die „Rechtswidrigkeit der Handydatenerfassung am 19. Februar“ feststellen soll. Rechtsanwalt André Schollbach erinnerte daran, dass die Linke in diesem Jahr schon in zwei Fällen mit ihrem Widerspruch gegen die polizeilichen Maßnahmen im Februar Erfolg gehabt hatten und kritisierte die Dresdner Staatsanwaltschaft angesichts der bisher bekannt gewordenen „Ungeheuerlichkeiten der sogenannten Terrorzelle“ für ihre Energie bei ihrer Suche nach einer kriminellen Vereinigung im linken Spektrum.

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Urteil im Containerprozess

31. Oktober 2010 - 03:07 Uhr - Eine Ergänzung

Im Prozess um den Diebstahl von weggeworfenen Lebensmitteln aus einem Supermarkt in Döbeln hat das zuständige Amtsgericht am Donnerstag angeboten, das Verfahren gegen eine Auflage von zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit vorläufig einzustellen. Einer der beiden Angeklagten nahm den Vorschlag des Staatsanwalts an, sein Mitangeklagter beantragte die Aussetzung seines Verfahrens.

Um die Anklage überhaupt vor Gericht bringen zu können, hatte die Döbelner Staatsanwaltschaft in dem Fall ein „besonderes öffentliches Interesse“ erkennen wollen. Obwohl der betroffene Marktkauf auf eine Anzeige verzichtet hatte wurde gegen die beiden mutmaßlichen Täter ein Strafbefehl über 10 bzw. 20 Tagessätze ausgesprochen, gegen den beide Widerspruch eingelegt hatten. Nach einer ersten knapp achtstündigen Verhandlung am 13. Oktober war das Verfahren durch die zuständige Richterin Süß auf den 28. Oktober vertagt worden.

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Soziales

Gerichtsprozess wegen Lebensmitteldiebstahls

26. Oktober 2010 - 14:40 Uhr - Eine Ergänzung

Nach dem erfolgreichen Schlag gegen die Lebensmittelmafia in Dresden sind die Ermittlungsbehörden im nur 50 Kilometer entfernten mittelsächsischen Döbeln schon etwas weiter. Dort fand schon am 13. Oktober der erste Prozesstag gegen zwei mutmaßliche Lebensmitteldiebe statt. Diese wurden am 13. April diesen Jahres von der Polizei auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit abgelaufenen Lebensmitteln angehalten und kontrolliert. Bei den beiden Container-Aktivisten fanden die Beamten Schokoriegel, Backmischungen und Gemüse. Nach einigen Tagen bekamen die beiden Post von der Staatsanwaltschaft, die in dem Fall ein „besonderes öffentliches Interesse“ sieht. Gegen den Strafbefehl über eine Zahlung von 10 bzw. 20 Tagessätzen gingen die Angeklagten in Widerspruch.

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