Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen
11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen
Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.