Alle Artikel zum Thema: Falk Neubert

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Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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Antifa

Grünen-Abgeordneter wegen Platzbesetzung schuldig gesprochen

8. April 2014 - 13:25 Uhr - 3 Ergänzungen

Nach dem ersten Verhandlungstag fand gestern vor dem Amtsgericht in Dresden der zweite Teil der Verhandlung gegen den Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi statt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, vor mehr als drei Jahren eine von Maik Müller angemeldete rechte Demonstration blockiert und sich damit dem Vorwurf des Verstoßes gegen §21 des Versammlungsgesetzes schuldig gemacht zu haben. Richter Rainer Gerards folgte in seiner mündlichen Urteilsbegründung weitestgehend den Argumenten von Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer und verurteilte Lichdi zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen a 150 Euro. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit, dem Amtsgericht darzulegen, ob und warum sie das Urteil anfechten will. Lichdi selbst bezeichnete das Urteil noch im Gerichtssaal als „Witz“ und kündigte bereits an, mit seinem Anwalt gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Schon in der kommenden Woche muss sich am Amtsgericht mit Falk Neubert (Die Linke) erneut ein Abgeordneter des Sächsischen Landtags wegen seiner Teilnahme an einer der Sitzblockaden am 19. Februar 2011 verantworten. Der Prozess gegen den Anmelder des diesjährigen „Täterspuren“-Mahngangs findet am 16. April um 10 Uhr im Saal N1.14 des Amtsgerichtes statt.

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Antifa

Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordnete gehen weiter

23. März 2014 - 20:07 Uhr - 2 Ergänzungen

Im Deutschen Bundestag wurde am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Aufhebung der politischen Immunität zweier Abgeordneter der Linken bestätigt und damit weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ermöglicht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft Caren Lay und Michael Leutert vor, im Februar 2011 einen Aufmarsch von Nazis hinter dem Dresdner Hauptbahnhof blockiert und sich damit der Störung einer genehmigten Versammlung (§ 21 Versammlungsgesetz) schuldig gemacht zu haben. Obwohl bereits vor einem Jahr der Immunitätsausschuss des Bundestages den beiden Abgeordneten ihre Immunität wegen der Teilnahme an den erfolgreichen Protesten im Februar 2011 entzogen hatte, war nach der Wahl zum 18. Bundestag im September und dem damit verbundenen Beginn einer neuen Legislaturperiode erneut eine Abstimmung im Parlament notwendig geworden.

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Nazis

Stadt verlegt Nazikundgebung (Update 12.02.)

31. Januar 2014 - 21:26 Uhr - Eine Ergänzung

Die von den Nazis für den 13. Februar ab 18 Uhr angemeldete Kundgebung auf dem Neumarkt wurde verlegt. Das teilten die Verantwortlichen der Stadt heute in einer Pressemitteilung mit. Begründet wird die Entscheidung mit §15 Abs. 2 des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG). Danach können Veranstaltungen verboten oder eingeschränkt werden, wenn diese an einem Ort von historisch herausragender Bedeutung stattfinden. Dazu zählen neben Orten, an denen Menschen Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer (!) Gewaltherrschaft geworden sind oder Widerstand geleistet haben auch solche, die pauschal an „Opfer eines Krieges“ erinnern sollen. Im Gesetz selbst werden als Beispiele dafür lediglich das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig sowie der Neumarkt und die Frauenkirche benannt.

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Juristische Aufarbeitung des 19. Februars 2011 dauert an

8. Januar 2014 - 02:23 Uhr - 7 Ergänzungen

Bereits Ende Oktober beantwortete Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) eine kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi zum Stand der strafrechtlichen Aufarbeitung anlässlich der Ereignisse rund um den 19. Februar 2011. Vor fast drei Jahren hatten mehrere tausend Menschen mit Sitzblockaden zwei Aufmärsche von Nazis durch den Süden der Stadt verhindert. Während etwa 200 Nazis unbehelligt von der Polizei ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Löbtau mit Flaschen und Steinen angreifen konnten, versuchten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten tausende Menschen daran zu hindern, sich den rund 2.500 angereisten Nazis entgegenzustellen.

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Antifa

Stadt Dresden unterliegt vor Gericht: Verlegung des Täterspuren Mahngangs rechtswidrig

22. Oktober 2013 - 12:57 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Dresden hat einer Klage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert stattgegeben und das faktische Verbot des Täterspuren-Mahngangs am 13. Februar vor mehr als zwei Jahren für rechtswidrig erklärt. Die Verlegung des Rundgangs auf die andere Elbseite durch das Dresdner Ordnungsamt war damals vom Verwaltungsgericht in Dresden bestätigt worden. Die von Neubert auf der Altstadtseite angemeldete Veranstaltung hatte es sich zum Ziel gesetzt, an Wirkungsstätten des Nationalsozialismus auf die Verbrechen der Täter in den Jahren 1933 bis 1945 aufmerksam zu machen, um damit auch ein Zeichen gegen die in Dresden vorherrschende Rolle als eigentliches Opfer des Zweiten Weltkriegs etwas entgegenzusetzen. Gleichzeitig hatte eine von der Stadt initiierte Menschenkette in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens jedoch ungehindert stattfinden können.

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Auch die Grünen legen wegen massenhafter Funkzellenabfrage Verfassungsbeschwerde ein

13. September 2013 - 11:14 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Nachdem im Mai mit Rico Gebhardt und Falk Neubert bereits zwei Politiker der Linken Verfassungsbeschwerde gegen die Funkzellenabfrage im Februar 2011 eingelegt hatten, haben nun auch die Grünen mit einer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht auf die Ausforschung der Bestandsdaten von mehr als 55.000 Menschen reagiert. In ihrer umfangreichen Beschwerde hatten die beiden Politiker der Linken schon vor Monaten die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses geltend gemacht. Zuvor hatte schon das Dresdner Landgericht nach einer Feststellungsklage die Funkzellenabfrage auf Grund eines Formfehlers mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Wann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Fälle entscheiden wird, steht bislang allerdings noch nicht fest.

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Freiräume

Funkzellenabfrage war rechtswidrig

24. April 2013 - 00:42 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Mehr als zwei Jahre nach den erfolgreichen Protesten gegen mehrere in Dresden geplante Naziaufmärsche hat das Landgericht ein Urteil des Dresdner Amtsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgehoben und die Funkzellenabfrage mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Einige Monate nach Bekanntwerden einer flächendeckenden „nichtindividualisierten Funkzellenabfrage“ im Süden der Stadt, hatten etliche der von der Maßnahme betroffenen Personen eine Feststellungsklage gegen die Auswertung von rund eine Million Verbindungsdaten eingereicht. Zwei Abgeordnete der Linken im sächsischen Landtag hatten ihre Klage damit begründet, dass das Instrument der Funkzellenabfrage ursprünglich „als Möglichkeit der Terrorbekämpfung und nicht um Straftaten am Rande einer Versammlung aufzuklären“ eingeführt worden war. Gleichzeitig sprachen sie von einem „Einschüchterungseffekt“ bei den Menschen, die am 19. Februar ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen und gegen Nazis protestiert hatten.

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Antifa

Wissenswertes zum 13. Februar 2013

11. Februar 2013 - 23:58 Uhr - 6 Ergänzungen

Wenn am Mittwoch wieder ungefähr 1.000 Nazis in Dresden aufmarschieren, um damit den Opfern der alliierten Luftangriffe vom Februar 1945 zu gedenken, wollen antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen den Aufmarsch auch im vierten Jahr in Folge versuchen zu verhindern. Obwohl die Veranstaltungen in den letzten beiden Jahren ruhig verlaufen sind hat die Dresdner Polizei mehrere tausend Einsatzkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet angefordert, um sich nach Aussage von Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll als „neutraler Garant der Versammlungsfreiheit“ zu präsentieren und den rechten Aufmarsch notfalls mit Gewalt durchzusetzen. Dazu setzt die Polizei auf so genannte „Anti-Konflikt-Teams“, die „Konflikten vorbeugen und dadurch letztlich deeskalierend wirken“ sollen. Zugleich soll das Vorgehen der Einsatzkräfte in diesem Jahr von unabhängigen Beobachtungsteams dokumentiert und anschließend ausgewertet werden.

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Staatsanwaltschaft lässt nicht locker

10. Oktober 2012 - 11:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Mehr als zweieinhalb Jahre nach den erfolgreichen Massenblockaden tausender Menschen rund um den Neustädter Bahnhof sind die Strafverfahren gegen zahlreiche Menschen inzwischen zum großen Teil gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Nicht jedoch gegen einige der an den Blockaden beteiligten Linken-Politikerinnen und Politiker. So musste sich der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linken in Sachsen, André Hahn, heute vor dem Dresdner Amtsgericht wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz verantworten. Seine Partei hatte am 13. Februar 2010 eine der möglichen Routen mit einer „öffentlichen Fraktionssitzung“ blockiert. Der für heute Morgen angesetzte Prozess wurde jedoch nach einer kurzen Anhörung und zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung auf den 23. Oktober vertagt.

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