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Knast für Abschiebehäftlinge tabu

24. Juli 2014 - 22:16 Uhr

Illegale Migranten müssen vor ihrer Abschiebung in speziellen Einrichtungen statt Gefängnissen untergebracht werden. Bundesländer, die das nicht leisten können, müssen die Betroffenen deshalb in anderen Ländern mit entsprechenden Möglichkeiten unterbringen. Dies entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in seinem heute verkündeten Urteil.

Quelle: Tagesschau (17.07.2014)