Alle Artikel zum Thema: Einstellung

Antifa

Staatsanwaltschaft tritt nach

24. September 2014 - 01:52 Uhr - 5 Ergänzungen

Nach dem Bekanntwerden der insgesamt 25 Verfahrenseinstellungen gegen mutmaßliche Mitglieder einer in Dresden verorteten „Antifa Sportgruppe“ hat der leitende Oberstaatsanwalt Lorenz Haase noch einmal nachgelegt. „Dass es eine Gruppe gab, die für organisierte Übergriffe auf Rechte verantwortlich war“, so Haase gegenüber der Chemnitzer Freien Presse, „steht außer Frage“. Die mehrere Jahre andauernden Ermittlungen hatten im Frühjahr 2010 nach insgesamt zwei Übergriffen auf vermeintliche Nazis in Dresden ihren Anfang genommen. Beide waren von bis heute unbekannten Personen angegriffen und zum Teil schwer verletzt worden, immer mit dabei, die Presse der sächsischen Landeshauptstadt, die sich mit ihrem eigenwilligen Verständnis von Journalismus nicht nur in diesem Fall wenig mit Ruhm bekleckerte. Das merkwürdige Rechtsverständnis der hiesigen Strafverfolgungsbehörden tat schließlich ihr übriges. So waren es ausgerechnet Hinweise aus der lokalen rechten Szene, die die Staatsanwaltschaft zu einem Sportstudio in der Äußeren Neustadt führte. Plötzlich hatte eine der Phantasie der Ermittler entsprungene „Sportgruppe“ auch ohne konkreten Tatverdacht einen vermeintlich direkten Bezug gefunden.

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Antifa

Ermittlungen gegen Antifa bleiben ergebnislos

21. September 2014 - 22:57 Uhr - 4 Ergänzungen

Erfreuliche Nachrichten aus Sachsen. Wie die Kampagne „Sachsens Demokratie“ heute mitteilte, wurden durch die Dresdner Staatsanwaltschaft in den letzten Tagen und Wochen die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder einer mutmaßlichen kriminellen Vereinigung in der linken Szene eingestellt. Bereits Anfang Juni war ein erstes Verfahren gegen einen vermeintlichen Rädelsführer der Gruppe beendet worden. Dem Betroffenen war es zuvor zum Verhängnis geworden, sich an Anti-Naziprotesten in der sächsischen Landeshauptstadt beteiligt zu haben. Neben dem nun offenbar abgeschlossenen Verfahren in Dresden wird aktuell auch noch in Leipzig gegen 12 Personen wegen dem gleichen Tatvorwurf ermittelt.

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Antifa

Erstes Antifaverfahren endet mit Einstellung

4. Juni 2014 - 10:51 Uhr - 6 Ergänzungen

Im Verfahren gegen eine von der Dresdner Staatsanwaltschaft konstruierte „Antifa Sportgruppe“ ist es nach fast vier Jahren Ermittlungen zu einer ersten Einstellung gekommen. Das teilte der Anwalt einer von den Ermittlungsmaßnahmen der hiesigen Staatsanwaltschaft betroffenen Personen in einer Pressemitteilung gestern mit. Die Staatsanwaltschaft wirft den aktuell noch 24 Beschuldigten die Mitglieschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, die mehrere gezielte Übergriffe auf Nazis in der Stadt verübt haben soll. Aus diesem Grund waren im Anschluss an die erfolgreichen Blockaden im Februar 2011 die Wohnungen von ingesamt 17 Personen in Sachsen und Brandenburg durchsucht worden. Dabei reichte den Behörden eine gehäufte Zahl von Übergriffen auf Nazis aus, um ab April 2010 über mehrere Monate das Privatleben zahlreicher Personen auszuforschen und etliche Telefonanschlüsse systematisch zu überwachen. Zeitgleich wurden mehrere von stadtbekannten Nazis als Treffpunkte der linken Szene deklarierte Orte nicht nur observiert, sondern wie im aktuellen Fall in Leipzig auch mit Videokameras überwacht. Höhepunkt war eine vom Dresdner Amtsgericht genehmigte Funkzellenabfrage im Februar 2011. Damals waren mehrere zehntausend Menschen, die sich an den Protesten gegen Nazis beteiligt hatten, ins Visier der Ermittler geraten. Erst im Nachgang hatte das Landgericht die zuvor genehmigte Funkzellenabfrage für rechtswidrig erklärt.

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Lesens-/Sehenswert

Diesmal kein Exempel

3. April 2013 - 22:08 Uhr

Ähnliche Tatvorwürfe im Zusammenhang mit dem gleichen Ereignis können in unterschiedlichen Bundesländern zu völlig verschiedenen Urteilen führen. Während der in Dresden angeklagte Tim H. zu einer harten Strafe verurteilt wurde, einigten sich die Beteiligten in Hamburg auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Janosch T.

Quelle: Neues Deutschland (28.03.2013)


Antifa

Verfahren gegen André Hahn eingestellt

6. November 2012 - 16:18 Uhr - 3 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Heute hat das Dresdner Amtsgericht das Verfahren gegen den Linken-Politiker André Hahn wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz eingestellt. Zuvor hatte die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Edeltraut Thaut zugestimmt, welche eine Einstellung nach §153 der Strafprozessordnung in Aussicht gestellt hatte, da „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass Hahn nicht nachgewiesen werden konnte, eine maßgebliche Rolle bei den erfolgreichen Massenblockaden im Februar 2010 gespielt zu haben.

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