Oberlandesgericht hebt Urteil auf
9. Dezember 2013 - 12:06 Uhr
Nachdem das Dresdner Amtsgericht im Mai einen Antirassisten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt hatte, hob das Oberlandesgericht das Urteil in einer Revisionsverhandlung Ende November auf und verwies den Fall erneut an eine andere Kammer des Amtsgerichtes. Der Beschuldigte, welcher während einer Abschiebung an der Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) „Nazis morden, der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“ in Richtung eines Polizeibeamten gerufen hatte, war mehrere Monate später entgegen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit wegen Ehrverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.