Keine gesetzliche Gleichstellung für Homosexuelle in Sachsen
10. Juli 2011 - 14:23 Uhr - 4 Ergänzungen
Sachsen ist Schlusslicht. Während bundesweit fast jedes Bundesland die Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebensgemeinschaft (ELP) gesetzlich verankert hat, ist Sachsen das einzige Bundesland, welches diese Anpassungen nicht vorgenommen hat. „Eine grundsätzliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist nicht beabsichtigt“, sagte die Landesregierung im April diesen Jahres. Gegen die ungleiche Behandlung macht die Initiative „2=2“ aufmerksam. Sie fordert gleiche Rechte auch für gleichgeschlechtliche Paare in Sachsen.