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Antifa

Verfahren gegen André Hahn eingestellt

6. November 2012 - 16:18 Uhr - 3 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Heute hat das Dresdner Amtsgericht das Verfahren gegen den Linken-Politiker André Hahn wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz eingestellt. Zuvor hatte die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Edeltraut Thaut zugestimmt, welche eine Einstellung nach §153 der Strafprozessordnung in Aussicht gestellt hatte, da „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass Hahn nicht nachgewiesen werden konnte, eine maßgebliche Rolle bei den erfolgreichen Massenblockaden im Februar 2010 gespielt zu haben.

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