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Soziales

Verwaltungsgericht Dresden erklärt mutmaßlich rassistische Kontrolle für rechtswidrig

3. Februar 2022 - 18:49 Uhr

Am 18. Januar entschied das Verwaltungsgericht Dresden Zugunsten eines Klägers, der sich gegen eine mutmaßlich rassistisch motivierte Polizeikontrolle gerichtlich zur Wehr setzte. Mit dem jetzt zugestellten Gerichtsbeschluss wurde die Kontrolle als rechtswidrig anerkannt. Der Opferverband RRA-Sachsen zeigte sich im Nachgang zufrieden mit der Entscheidung und kritisierte die unter dem Begriff Racial Profiling seit Jahren bekannte polizeiliche Praxis.

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