Alle Artikel zum Thema: Durchbruch

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Freispruch nach sechs Jahren

14. August 2017 - 23:39 Uhr

Nachdem ein Berliner Antifaschist bereits zu Jahresbeginn wegen seiner Beteiligung an den erfolgreichen Massenblockaden im Februar 2011 vor dem Dresdner Landgericht freigesprochen wurde, bestätigte am Montag das Oberlandesgericht unter dem Vorsitzenden Richter Werner Stotz das Urteil und lehnte die Revision der Dresdner Staatsanwaltschaft mit der Begründung ab, dass das zu Jahresbeginn ergangene Urteil „geradezu mustergültig“ gewesen sei. Nach nicht einmal einer Stunde Prozessdauer konnte Tim das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen.

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Sechs Jahre nach Blockaden: Freispruch für Tim

7. Januar 2017 - 20:39 Uhr

Fast sechs Jahre nach den erfolgreichen Massenblockaden tausender Menschen, wurde am Freitagnachmittag ein Berliner Antifaschist freigesprochen. Das Urteil kam wenig überraschend, da die Dresdner Staatsanwaltschaft auch im dritten Anlauf keine neuen Beweise vorlegen konnte, die zu einer Verurteilung des inzwischen 40 Jahre alten Familienvaters geführt hätten. Nachdem sie auch am letzten Verhandlungstag mit ihrem letzten Versuch gescheitert war, Daten aus der bereits 2013 vom Dresdner Landgericht für illegal erklärten Funkzellenabfrage (FZA) als Beweismittel zuzulassen, blieb dem Vorsitzenden Richter Martin Schultze-Griebler keine andere Möglichkeit, als den Angeklagten von allen Tatvorwürfen freizusprechen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft trotz offensichtlich manipulierter Videobeweise eine Verurteilung zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Haftstrafe für Beamtenbeleidigung

6. März 2013 - 23:59 Uhr - 6 Ergänzungen

Mehr als einen Monat nach dem harten Urteil gegen den Berliner Antifaschisten Tim ist der Verteidigung des Angeklagten vom Dresdner Amtsgericht das schriftliche Urteil zugestellt worden. Aus der kurz gehaltenen Urteilsbegründung geht hervor, dass dem Familienvater weder eine konkrete Tatbeteiligung, noch eine Beleidigung nachgewiesen werden konnte. Obwohl in der Erklärung selbst sogar festgestellt wird, dass der Angeklagte keine Gegenstände geworfen oder Körperverletzungen begangen hat, reichte dem Gericht offenbar die Vermutung, er habe einen Polizisten im Vorbeigehen mit seinem Megafon lautstark als „Nazischwein“ bezeichnet aus, um ihn für fast zwei Jahre Gefängnis zu verurteilen. Gegen das Urteil wegen „besonders schweren Landfriedensbruchs“, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung waren sowohl die Verteidigung, als auch die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der Urteilsverkündung in Berufung gegangen. Ein neuer Prozesstermin steht noch aus.

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Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen

17. Januar 2013 - 01:29 Uhr - 26 Ergänzungen

Am heutigen Mittwoch wurde ein Berliner Antifaschist zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der 36jährige soll nach Einschätzung des Dresdner Amtsgerichts am 19. Februar 2011 mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Der für das Verfahren zuständige Richter Hans-Joachim Hlavka war mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die für den Angeklagten in ihrem Schlussplädoyer wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Bei dem Durchbruch im Vorfeld der erfolgreichen Massenblockaden von tausenden Menschen gegen mehrere von Nazis geplante Aufmärsche waren vier Einsatzkräfte verletzt worden.

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