Alle Artikel zum Thema: Duldung

Soziales

Fragwürdige Praxis in sächsischen Ausländerbehörden

12. Mai 2017 - 17:47 Uhr

Nicht erst seit heute ist bekannt, dass in Sachsen eine andere Rechtsauffassung herrscht, als im Rest des Landes. Eine neues Beispiel ist die Regelung für jene Asylsuchende, die nach ihrer Anhörung vom Bundesamt (BAMF) eine Ablehnung erhalten haben. Inzwischen berichten vermehrt geflüchtete Menschen in Beratungen davon, statt einer Duldung immer dann so genannte „Grenzübertrittsbescheinigungen“ ausgehändigt bekommen zu haben, wenn nach Auffassung der Behörde vorgeblich kein Rechtsanspruch auf eine Duldung besteht. Obwohl diese Praxis nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) von 2003 für rechtswidrig erklärt wurde, ergab eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke), dass diese Praxis des „systematischen Rechtsbruchs“ in acht von 13 kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen umgesetzt wird.

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Soziales

Opferberatungen begrüßen Brandenburger Erlass

14. Januar 2017 - 14:16 Uhr

Der Verband der Beratungsstellen (VBRG) für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt hat den Erlass des Brandenburgischen Innenministeriums begrüßt, künftig Ermessenspielräume zu nutzen, um Opfern rassistischer Gewalt ohne sicheren Aufenthaltstitel ein Bleiberecht zu gewähren. Nachdem im November 2016 eine Gesetzesinitiative zur Schaffung eines Aufenthaltsrecht für Betroffene rassistischer Gewalt im Bundestag gescheitert war, bezeichnete der Verband den Erlass als „deutliches Zeichen der Verantwortungsübernahme“. Der Hintergrund für die von allen Parteien mit Ausnahme der Alternative für Deutschland (AfD) begrüßten Entscheidung ist ein starker Anstieg rechtsmotivierter Gewalttaten seit 2014. Derzeit prüft die Opferperspektive Brandenburg, ob der Erlass in zwei konkreten Fällen angewendet werden könnte.

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Soziales

Riesaer Familie erhält vorerst Duldung

18. September 2016 - 10:18 Uhr

Nach der nächtlichen Abschiebung von Teilen einer in Riesa lebenden Familie, gibt es inzwischen Neuigkeiten. Danach hatte schon Mitte August die Landesdirektion Sachsen der Familie zugesichert, sie so lange nicht abzuschieben, bis über ihren Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland entschieden wurde. Nach Monaten der Ungewissheit können sich nun der Vater der Familie, Sami Bekir, und seine noch in Deutschland verbliebenen Kinder frei auf der Straße bewegen, ohne dabei Gefahr zu laufen, gefunden und abgeschoben zu werden. Im Mai war seine schwerkranke Frau gemeinsam mit den drei jüngsten Kindern der Familie nach Mazedonien abgeschoben worden, auch ein damals eingereichter Eilantrag war nicht einmal 24 Stunden später vom Dresdner Verwaltungsgericht abgelehnt worden.

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