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Geldbuße für die Teilnahme an Massenblockaden (Update 19.03.)

18. März 2010 - 02:24 Uhr - 8 Ergänzungen

Gestern wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden mehrere Zahlungsaufforderungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockaden gegen Europas größten Nazi-Aufmarsch am 13. Februar verschickt. Den Betroffenen, darunter mehreren Abgeordneten der Partei „Die Linke“, wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft beruft sich bei ihrer Zahlungsaufforderung auf den § 153/1 der Strafprozessordnung, nachdem ein Verfahren wegen geringer Schuld gegen die Zahlung eines Bußgeldes eingestellt werden kann.

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