Alle Artikel zum Thema: Dieter Glietsch

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Keine Kennzeichnungspflicht in Sachsen

8. April 2011 - 13:55 Uhr - 2 Ergänzungen

Im Innenausschuß des sächsischen Landtags wurde gestern ein von der Grünen Landtagsfraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte abgelehnt. Im vergangenen Jahr hatte die Partei in Sachsen eine Debatte über Namensschilder angestoßen, Ziel der Initiative war mehr Bürgernähe und Transparenz bei Polizeieinsätzen. Der Gesetzentwurf sah vor, dass Polizeibedienstete generell Schilder mit Namen und Dienstgrad tragen sollten. Für Großeinsätze sah der Entwurf ein individualisierbares Kennzeichen vor, um die Privatsphäre und Sicherheit gerade bei brisanten Einsätzen im Nachhinein zu gewährleisten. Im Augenblick sieht der §8 des sächsischen Polizeigesetzes lediglich eine Ausweispflicht vor, was sich vor allem bei Großeinsätzen als schwierig erweist.

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Debatte um Kennzeichnungspflicht in Sachsen

24. August 2010 - 00:36 Uhr - 3 Ergänzungen

Am 19. August fand im Sächsischen Landtag eine erste Anhörung zum Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte statt. Das Eckpunktepapier der Grünen sieht vor, dass Uniformierte im Dienst generell Namensschilder mit Dienstgrad tragen sollen, um namentlich angesprochen werden zu können. Diese Form der Kennzeichnung soll beispielsweise im normalen Streifendienst dazu dienen, Kooperationsbereitschaft und Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu signalisieren. Für den Einsatz bei Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen sieht der Entwurf eine individualisierbare Kennzeichnung bei geschlossenen Einheiten vor, um damit der besonderen Gefährdungslage und dem Schutz der Angehörigen von Einsatzkräften gerecht zu werden. Im Augenblick sieht der §8 des sächsischen Polizeigesetzes lediglich eine Ausweispflicht vor, was vor allem bei Großeinsätzen oft unmöglich ist.

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