Keine Kennzeichnungspflicht in Sachsen
8. April 2011 - 13:55 Uhr - 2 Ergänzungen
Im Innenausschuß des sächsischen Landtags wurde gestern ein von der Grünen Landtagsfraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte abgelehnt. Im vergangenen Jahr hatte die Partei in Sachsen eine Debatte über Namensschilder angestoßen, Ziel der Initiative war mehr Bürgernähe und Transparenz bei Polizeieinsätzen. Der Gesetzentwurf sah vor, dass Polizeibedienstete generell Schilder mit Namen und Dienstgrad tragen sollten. Für Großeinsätze sah der Entwurf ein individualisierbares Kennzeichen vor, um die Privatsphäre und Sicherheit gerade bei brisanten Einsätzen im Nachhinein zu gewährleisten. Im Augenblick sieht der §8 des sächsischen Polizeigesetzes lediglich eine Ausweispflicht vor, was sich vor allem bei Großeinsätzen als schwierig erweist.