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Schallende Ohrfeige für Kristina Schröder – Extremismusklausel rechtswidrig

28. April 2012 - 17:16 Uhr - 4 Ergänzungen

Begleitet von einem großen Medieninteresse wurde am Donnerstag im Dresdner Verwaltungsgericht über die so genannte „Extremismusklausel“ verhandelt. Dem Alternativen Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ e.V.) war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 Euro für den Druck von Flyern aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ unter der Bedingung zugebilligt worden, eine als Formblatt beigefügte „Demokratieerklärung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu unterzeichnen. Der Verein sah darin den Versuch, die Vertrauensgrundlage ihrer bisher erfolgreichen Demokratiearbeit unter Generalverdacht zu stellen und hatte im November vergangenen Jahres dagegen Widerspruch vor dem Dresdner Verwaltungsgericht eingelegt. Nach der Verabschiedung der Klausel hatte es massive bundesweite Proteste durch zivilgesellschaftliche Initiativen gegeben.

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