Alle Artikel zum Thema: Carolaplatz

Antifa

Umbenennung des Carolaplatzes gefordert

3. November 2016 - 00:46 Uhr

Als Reaktion auf das Vorhaben von Sachsens Finanzminister Georg Unland (CDU), die Pirnaer Clara-Zetkin-Straße umzubenennen, haben die Jusos die Umbenennung des Carolaplatzes in der Dresdner Neustadt gefordert. Aus diesem Grund hatten Mitglieder des Jugendverbandes der SPD extra ein neues Straßenschild anfertigen lassen und dieses am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentiert. Neben einer Reihe Sächsischer Ministerien und der Sächsischen Staatskanzlei befindet sich an dem Platz, der nach Carola von Wasa-Holstein-Gottorp benannt wurde, auch das von Unland geführte Staatsministerium der Finanzen (SMF).

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Nazis

Festnahme nach rechtem Übergriff

24. Februar 2014 - 22:23 Uhr

Am Samstagabend ereignete sich der Polizei zu Folge gegen 21 Uhr erneut ein rassistischer Übergriff in der Dresdner Neustadt. Nachdem zunächst ein 27jähriger auf dem Carolaplatz einen jungen Mann geschlagen hatte, beschimpfte er wenig später zwei Passanten, die dem Betroffenen zu Hilfe eilten und versuchte einen der beiden ebenfalls zu attackieren. Zeugen fiel er außerdem durch mehrfaches Zeigen des Hitlergrußes auf. Die herbeigerufene Polizei konnte den jungen Mann noch am Tatort festnehmen.

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News

Dresden verhängt Bußgeld für zivilcouragierte Kunstaktion gegen einen Naziaufmarsch

31. Mai 2012 - 21:28 Uhr

Auch strafbar: Graffiti gegen die NPD (Quelle: StreetArt in Deutschland)

Wahres Fingerspitzengefühl und Ermessungsspielraum bewies einmal mehr das Dresdner Ordnungsamt. Nachdem am 18. Februar im Rahmen der Proteste gegen einen kurz zuvor abgesagten Aufmarsch von mehreren tausend Nazis ein Mann in einer Kunstaktion einen Kothaufen aus Plastik mit Bezug zu Nazis auf dem Carolaplatz deponiert hatte, wurde er jetzt von der Behörde wegen „illegaler Müllentsorgung“ zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 63,50 Euro aufgefordert. Sein Anwalt, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Dresdner Stadtrat André Schollbach, zeigte sich verwundert und kritisierte, dass sein Mandant die Kunstaktion als Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen habe. Falls das Amt bei seiner Bußgeldforderung bleiben sollte, kündigte Schollbach den Gang zum Amtsgericht an.

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