Alle Artikel zum Thema: Bundesverfassungsgericht

Antifa | Freiräume

Auch die Grünen legen wegen massenhafter Funkzellenabfrage Verfassungsbeschwerde ein

13. September 2013 - 11:14 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Nachdem im Mai mit Rico Gebhardt und Falk Neubert bereits zwei Politiker der Linken Verfassungsbeschwerde gegen die Funkzellenabfrage im Februar 2011 eingelegt hatten, haben nun auch die Grünen mit einer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht auf die Ausforschung der Bestandsdaten von mehr als 55.000 Menschen reagiert. In ihrer umfangreichen Beschwerde hatten die beiden Politiker der Linken schon vor Monaten die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses geltend gemacht. Zuvor hatte schon das Dresdner Landgericht nach einer Feststellungsklage die Funkzellenabfrage auf Grund eines Formfehlers mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Wann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Fälle entscheiden wird, steht bislang allerdings noch nicht fest.

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Lesens-/Sehenswert

Von wegen streng geheim

25. März 2013 - 01:15 Uhr

Behörden sollen künftig Inhaber und PIN eines Handys abfragen können. Auch dann, wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Quelle: taz (20.03.2013)


Lesens-/Sehenswert

Braunes Patchwork

24. Januar 2013 - 13:31 Uhr

Kinder brauchen ihren Vater. Aber brauchen sie ihn auch, wenn er ein Neonazi ist? Und darf dem Vater ein Besuchsrecht eingeräumt werden, wenn seine Ex-Frau aus der Szene ausgestiegen ist und und nun trotz neuer Identität um Leib und Leben bangen muss? Das Bundesverfassungsgericht hat über den Fall entschieden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung (23.01.2013)


Freiräume

Sachsen kauft Kennzeichenerkennungssysteme

5. Dezember 2012 - 23:23 Uhr - 5 Ergänzungen

Ungeachtet eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes hat sich das Sächsische Innenministerium sechs automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme (AKES) gekauft. Das 150.000 Euro teure System, welches nach Aussage von Innenminister Markus Ulbig (CDU) „die umfänglichen Sicherheitsmaßnahmen“ ergänzen und damit vor allem den Menschen in der Grenzregion „mehr Sicherheit“ vermitteln soll, hat bei den Grünen für Kritik gesorgt. Die Landtagsabgeordnete Eva Jähnigen verwies in einer Stellungnahme auf die schlechten Ergebnisse bei ersten Messversuchen im Sommer. Damals waren bei Tests auf der A4 und in Görlitz insgesamt 18.341 Kennzeichen erfasst und im Anschluss daran mit den Daten des polizeiliches Informationssystems der Landespolizeien (INPOL) abgeglichen worden. Bei der Überprüfung konnte lediglich bei zwei Fahrzeugen ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht nachgewiesen werden.

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Freiräume

Sachsen plant den Kauf mobiler Kennzeichenerfassungssysteme

30. August 2012 - 11:29 Uhr - Eine Ergänzung

Sachsen plant nach Recherchen der Sächsischen Zeitung die Anschaffung von mobilen Kfz-Kennzeichenscannern und hat dazu im Rahmen eines so genannten Vergabeverfahrens sechs dieser 25.000 Euro teuren Systeme in den Sommerwochen getestet. Bei den Tests, die unter anderem im Stadtgebiet von Görlitz und auf der A4 stattfanden, wurden insgesamt 18.341 Kennzeichen erfasst und mit den Daten von INPOL abgeglichen. In gerade einmal 14 Fällen kam es in der Folge zu Identitätsfeststellungen, ein gestohlenes Fahrzeug konnte jedoch nicht sichergestellt werden. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Politikerin Eva Jähnigen hervor.

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News

Dresden erhöht die Zuwendungen für Asylsuchende

23. August 2012 - 09:01 Uhr - Eine Ergänzung

Nach Jahren der Ungewissheit folgt die Stadt Dresden nun einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli, welches die im so genannten Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten finanziellen Zuwendungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als zu niedrig eingestuft hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der in Artikel 1 des Grungesetzes festgelegten Würde des Menschen. So könne die Menschenwürde nicht aus „migrationspolitischen Erwägungen“ relativiert werden, stattdessen sei das Existenzniveau an „hiesige Lebensverhältnissen“ anzugleichen. In der Vergangenheit hatten die politisch Verantwortlichen die bisherigen finanziellen Aufwendungen damit begründet, dass Flüchtlinge keine zusätzlichen Anreize für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen sollten.

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Antifa

Protest gegen nächtliche Abschiebung nach Serbien

15. August 2012 - 11:16 Uhr - 3 Ergänzungen

In Dresden wurden erneut in einer Nacht- und Nebelaktion zwei Menschen nach Serbien abgeschoben. Das Roma-Paar war in der Nacht zum 8. August von der Polizei aus einem Asylsuchendenheim in der Florian-Geyer-Straße abgeholt worden und wurde, ohne dass sie die Möglichkeit hatten jemanden über die geplante Maßnahme zu informieren, nach Serbien abgeschoben. Obwohl bei der 50-jährigen Frau aus Krankheitsgründen ein Termin für eine radiologische Untersuchung der Schilddrüse angestanden hatte und ihr Partner durch die Zustände in seinem Heimatland psychisch erkrankt war, stellte ihnen die dafür zuständige Amtsärztin eine Bescheinigung für die Reisefähigkeit aus. Zuvor war ihr Antrag auf Asyl als unbegründet abgewiesen worden, da Sinti und Roma in Deutschland nicht als politisch Verfolgte zählen.

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