Alle Artikel zum Thema: Bundesverfassungsgericht

Antifa | Freiräume

Prozess wegen Gedenkprotest endet mit Freispruch

8. August 2015 - 00:32 Uhr - Eine Ergänzung

Sehr zur Freude seiner zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützer endete heute das Verfahren gegen einen Antifaschisten vor dem Dresdner Amtsgericht mit einem Freispruch. Ihm war eine „Belästigung der Allgemeinheit“ vorgeworfen wurden. Nachdem der Beschuldigte gegen einen im März ergangenen Bußgeldbescheid in einer Höhe von 300 Euro Einspruch eingelegt hatte, begann der Prozess am Freitag mit einer Einlassung des jungen Mannes, in der er die Motivation für seine Kritik am jährlichen Gedenken am 13. Februar darlegte. Anschließend schilderte der für den Einsatz vor der Frauenkirche zuständige Polizeibeamte den Tathergang. Danach blieb Staatsanwältin Claudia Heinze nichts anderes übrig, als einen Freispruch für den Angeklagten zu fordern. Dem schloss sich auch Richter Jochen Meißner mit seinem Urteil an. Die Kosten für das Verfahren trägt nun die Staatskasse.

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Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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News

Reaktionen auf das totale Demonstrationsverbot in Dresden

21. Januar 2015 - 02:16 Uhr

Nach den gespenstischen Szenen am Montag in Dresden, bei der mehr als 1.600 Beamtinnen und Beamten ein von der Polizeidirektion Dresden am Sonntag erlassenes Versammlungsverbot durchsetzten (Fotos), herrscht am Tag darauf Katerstimmung. Trotz der Allgemeinverfügung hatten sich vor der Semperoper knapp 200 Anhängerinnen und Anhänger der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ eingefunden und auch an zahlreichen anderen Orten war es wie in Dresden zu Solidaritätsbekundungen mit PEGIDA gekommen. Zwar beließ es die martialisch an neuralgischen Punkten in der Stadt eingesetzte Polizei am Montag dabei, die Personalien von einigen wenigen Menschen aufzunehmen die sich dem Verbot widersetzten, dennoch wirft die schwere des Eingriffs in demokratische Grundrechte nicht zuletzt angesichts der für heute in Leipzig angekündigten Proteste tausender Menschen einige Fragen auf.

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Antifa | Freiräume

Dresdner Gedenkzirkus erhält juristischen Dämpfer

5. August 2014 - 19:12 Uhr - 2 Ergänzungen

Letztlich kam es, wie es kommen musste. Auch an jenem Ort, an dem Jahr für Jahr Nazis und Verantwortliche der Stadt gemeinsam mit einigen wenigen Bürgerinnen und Bürgern in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens Kränze niederlegen, ist antifaschistischer Protest von der in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschriebenen Versammlungsfreiheit gedeckt. Das entschied heute die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe im Fall einer Verfassungsbeschwerde. Das Dresdner Amtsgericht hatte im November 2012 das vom Ordnungsamt der Stadt Dresden gegen den Beschwerdeführer und drei weitere Personen für ihren Protest auf dem Heidefriedhof verhängte Bußgeld in Höhe von 150 Euro wegen „Störung der Friedhofsruhe“ und einer „Belästigung der Allgemeinheit“ (§ 118 Abs. 1 OWiG) bestätigt. Auch eine anschließende Beschwerde vor dem Dresdner Oberlandesgericht war ohne Erfolg geblieben.

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Lesens-/Sehenswert

CDU will Rechte der Verfassungsrichter beschränken

5. Mai 2014 - 16:30 Uhr

Aus Unmut über die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts will die Führung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag künftig stärker auf die Auswahl von Kandidaten für die Richterposten achten. Entsprechende Überlegungen stellten konservative Unionsabgeordnete um Fraktionschef Volker Kauder (CDU) am vergangenen Donnerstag bei einem Treffen des „Xantener Kreises“ an.

Quelle: Der Spiegel (06.04.2014)


Nazis

NPD-Kundgebung vor dem Rathaus geplant

27. März 2014 - 13:29 Uhr - 2 Ergänzungen

Ähnlich wie schon vor einem Jahr plant die NPD für Morgen eine Kundgebung gegen „Asylmissbrauch und Überfremdung“. Im vergangenen Jahr hatten sich vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt auf einer durch den Dresdner Stadtrat Jens Baur (NPD) angemeldeten Kundgebung gerade einmal 50 Nazis versammelt, um damit einen Übergriff in einer nahe gelegenen Diskothek für ihre rassistische Stimmungsmache gegen „Ausländerkriminalität“ zu instrumentalisieren. Als Redner auf der für 10 Uhr auf dem Dr.-Külz-Ring angemeldeten Kundgebung wurden von der NPD neben dem Dresdner NPD-Stadtrat Jens Baur, auch Holger Szymanski, Maik Scheffler und Thorsten Thomsen angekündigt. Der Auftritt dient als Stimmungsmesser für die in Sachsen in diesem Jahr anstehenden Kommunal– und Europawahlen am 25. Mai.

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Nazis

Stadt verlegt Nazikundgebung (Update 12.02.)

31. Januar 2014 - 21:26 Uhr - Eine Ergänzung

Die von den Nazis für den 13. Februar ab 18 Uhr angemeldete Kundgebung auf dem Neumarkt wurde verlegt. Das teilten die Verantwortlichen der Stadt heute in einer Pressemitteilung mit. Begründet wird die Entscheidung mit §15 Abs. 2 des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG). Danach können Veranstaltungen verboten oder eingeschränkt werden, wenn diese an einem Ort von historisch herausragender Bedeutung stattfinden. Dazu zählen neben Orten, an denen Menschen Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer (!) Gewaltherrschaft geworden sind oder Widerstand geleistet haben auch solche, die pauschal an „Opfer eines Krieges“ erinnern sollen. Im Gesetz selbst werden als Beispiele dafür lediglich das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig sowie der Neumarkt und die Frauenkirche benannt.

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Freiräume

Der Überwachungsstaat nimmt Gestalt an

4. Dezember 2013 - 13:09 Uhr - 2 Ergänzungen

In Dresden werden offenbar noch vor der Weihnachtspause im Sächsischen Landtag Änderungen des bestehenden Sächsischen Polizei-, Versammlungs- und Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet werden. Der von CDU und FDP getragene Entwurf soll den sächsischen Behörden schon in den nächsten Wochen neben einer vereinfachten Bestandsdatenauskunft auch eine unkomplizierte Abfrage von IP-Adressen und so genannten Zugangssicherungscodes (Passwörter, PIN und PUK) bei den Telekommunikationsanbietern ermöglichen. In der kommenden Woche wird das Thema im dafür zuständigen Innenausschuss debattiert werden, um dann voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten im Parlament zur Abstimmung vorgelegt zu werden. Sachsen gehört damit zu einem der letzten Bundesländer, in denen die Landesgesetze, wie vom Gesetzgeber gewünscht, überarbeitet wurden. Zuvor hatten unter anderem die CDU und SPD regierten Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern trotz anhaltender Kritik aus den Reihen der Opposition ihre Gesetzesgrundlagen überarbeitet und die Ermittlungsbehörden mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet.

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