Der Fall von Oury Jalloh ist wieder offen
17. August 2017 - 20:18 Uhr
Im Fall des in einer Zelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh steht möglicherweise eine spektakuläre Wendung bevor.
Quelle: Die Welt (16.08.2017)
17. August 2017 - 20:18 Uhr
Im Fall des in einer Zelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh steht möglicherweise eine spektakuläre Wendung bevor.
Quelle: Die Welt (16.08.2017)
6. Januar 2017 - 00:05 Uhr - Eine Ergänzung
Am 12. Todestag von Oury Jalloh haben antirassistische und antifaschistische Gruppen am Samstag zu einer Demonstration in Dessau aufgerufen, um damit an dessen bis heute ungeklärten Tod zu erinnern und sich gleichzeitig solidarisch mit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu zeigen. Der in Sierra Leone geborene Mann war am 7. Januar 2005 von Polizeibeamten gewaltsam festgenommen worden und starb nur wenige Stunden später in einer Dessauer Gefängniszelle an den Folgen eines Inhalationshitzeschocks, der durch den Brand einer Matratze ausgelöst worden war. Zuvor soll er die Matratze, obwohl er zuvor an Händen und Füßen gefesselt worden war, mit seinem eigenen Feuerzeug angezündet haben.
21. September 2014 - 23:43 Uhr
Flucht ist kein Verbrechen. Das würden wohl fast alle unterschreiben, auch wenn sie vom Menschenrecht, Asyl in anderen Staaten zu suchen und zu genießen, noch nichts gehört haben. Warum aber gilt die Fluchthilfe als ein Verbrechen?
Quelle: Pro Asyl (04.08.2014)
10. Oktober 2013 - 12:03 Uhr
Eigentlich unterliegen Gespräche von Mandanten mit ihren Verteidigern besonderem Schutz. Nach SPIEGEL-Informationen haben deutsche Ermittler solche vertraulichen Telefonate trotzdem mitgeschnitten und protokolliert – zum Teil offenbar über Jahre.
Quelle: Spiegel Online (06.10.2013)
3. Januar 2013 - 15:38 Uhr - Eine Ergänzung
Im Prozess um den Tod von Oury Jalloh hatte am 13. Dezember das Landgericht Magdeburg den zum damaligen Zeitpunkt diensthabenden Polizisten Andreas Schubert wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe (!) in Höhe von 10.800 Euro verurteilt. Das Gericht ging mit dem Urteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus und stellte in seinem Urteil fest, dass Jalloh gar nicht erst mit auf das Revier hätten genommen werden dürfen, da keine Straftat vorgelegen habe. Der Prozess war nötig geworden, nachdem der Freispruch gegen einen Beamten aus einem ersten Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) am 7. Januar 2010 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht in Magdeburg verwiesen worden war. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling versucht, das fast zwei Jahre andauernde Verfahren „unter Berücksichtigung des Standes der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer“ gegen eine Geldauflage einzustellen.
13. Dezember 2012 - 16:04 Uhr
Der Berufungsprozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle dauerte fast zwei Jahre. Nun hat das Landgericht Magdeburg sein Urteil gesprochen: Der damals diensthabende Polizist ist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Er habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, urteilte das Landgericht. Was genau am 7. Januar 2005 in der Zelle geschah, konnte auch in dem Berufungsverfahren nicht geklärt werden. In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Dessau war der Angeklagte zusammen mit einem Kollegen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte den Freispruch aber aufgehoben.
Quelle: MDR (13.12.2012)
12. Juni 2012 - 00:15 Uhr
Im Prozess gegen die Nazigruppierung „Sturm 34“ hat am Montag das Dresdner Landgericht nach beinahe fünf (!) Jahren Verfahrensdauer ein abschließendes Urteil gefällt. Danach wurden die fünf Beschuldigten zwischen 23 und 44 Jahren vom Vorsitzenden Richter Herbert Pröl zu vier Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwalt Gunther Bayer begründete in seinem Plädoyer seine Forderung nach einem verhältnismäßig milden Urteil damit, dass die Angeklagten ihr Leben inzwischen „stark geändert hätten“. So würden sie mittlerweile „einer geregelten Beschäftigung“ nachgehen, zum Teil Familie haben und seit mehreren Jahren straffrei leben. Das Verfahren war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof dem Einspruch der Staatsanwaltschaft Recht gegeben hatte, die im ersten Verfahren eine Verurteilung wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gefordert hatte.
9. Februar 2012 - 01:19 Uhr - 2 Ergänzungen
Die Revision des Dresdner Nazis Stanley Nähse gegen seine Verurteilung wegen zehnfachen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Am 13. September 2011 hatte das Landgericht Dresden Nähse zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte in der Nacht zum 24. August 2010 einen Brandsatz in ein alternatives Wohnprojekt auf der Robert-Matzke-Straße in Dresden-Pieschen geworfen.