Alle Artikel zum Thema: Bodo Ramelow

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Nach fünf Jahren – Verfahren gegen Ramelow endgültig eingestellt

10. April 2015 - 21:07 Uhr

Heimlich, still und leise hat das Amtsgericht Dresden in dieser Woche das im Dezember wieder aufgenommene Verfahren gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) eingestellt. Das berichtete die taz in ihrer gestrigen Ausgabe und beruft sich dabei auf Aussagen aus dem Gericht, wonach das Verfahren wegen der „Sprengung einer Versammlung“ nach nunmehr fünf Jahren ohne Auflagen zu den Akten gelegt wurde. Die Entscheidung sei bereits am Montag getroffen worden, alle Kosten des Verfahrens muss nun die Staatskasse tragen. Ramelow selbst, der einen Freispruch erwartet hatte, zeigte sich mit der Entscheidung unzufrieden und bezeichnete das Ergebnis als „unrühmliches Ende eines unrühmlichen Verfahrens“.

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Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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Die Sächsische Justiz schlägt wieder zu

10. Dezember 2014 - 01:49 Uhr - 2 Ergänzungen

Nun also doch, fast fünf Jahre nach dem Scheitern eines Nazigroßaufmarsches in Dresden, hat das Dresdner Amtsgericht in der vergangenen Woche die Aufhebung der Immunität des vor wenigen Tagen neu gewählten thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) beantragt. Das jedenfalls berichtete Spiegel Online am gestrigen Abend. Dem Politiker der Linken wird die „Sprengung einer Versammlung“ vorgeworfen, nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sich Ramelow nicht nur dem Aufmarsch entgegengestellt, sondern die Proteste auch „maßgeblich initiiert“ haben. Am 13. Februar 2010 war zum ersten Mal der alljährliche Naziaufmarsch in Gedenken an die Opfer der Bombardierungen im Februar 1945 am Widerstand tausender Menschen gescheitert, die die Straßen um den Neustädter Bahnhof blockiert und einen Aufmarsch der rund 6.500 aus dem In- und Ausland angereisten Nazis verhinderten.

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Lesens-/Sehenswert

Kamera und Spitzel

1. Januar 2014 - 14:40 Uhr

Ein hochrangiger Beamter des Thüringer Verfassungsschutzes hat im Jahr 2007 offenbar vereitelt, dass ein Überfall auf einen Journalisten aufgeklärt wird. Darauf deutet die Aussage eines Geheimdienstitarbeiters hin. Der Journalist erinnert sich nicht gerne an das Zusammentreffen mit Neonazis: „Ich dachte, die bringen mich um.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung (21.12.2013)


Lesens-/Sehenswert

Staatsgeheimnisse um NSU

15. Januar 2013 - 08:54 Uhr

Wie ich lernte, bei Verschwörungstheorien den wahren Kern zu suchen. Über das Zusammengehen von rechtem Terror, Behördenkumpanei und Rassismus aus der Mitte

Quelle: Junge Welt (09.01.2013)


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Verfahren gegen André Hahn eingestellt

6. November 2012 - 16:18 Uhr - 3 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Heute hat das Dresdner Amtsgericht das Verfahren gegen den Linken-Politiker André Hahn wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz eingestellt. Zuvor hatte die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Edeltraut Thaut zugestimmt, welche eine Einstellung nach §153 der Strafprozessordnung in Aussicht gestellt hatte, da „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass Hahn nicht nachgewiesen werden konnte, eine maßgebliche Rolle bei den erfolgreichen Massenblockaden im Februar 2010 gespielt zu haben.

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