Alle Artikel zum Thema: Blockade

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Im Kessel von Dresden

14. Februar 2013 - 18:03 Uhr - 7 Ergänzungen

Auch im vierten Jahr in Folge gab es für die Nazis in Dresden nichts zu holen (Fotos 1 | 2 | 3 | 4 | 5). In den frühen Abendstunden hatten mehrere tausend Menschen Teile der Ausweichroute auf der Parkstraße unweit des Dresdner Stadions blockiert. Den etwa 300 Nazis blieb für mehr als drei Stunden nichts anderes übrig, als auf ein freiwilliges Ende der Blockaden zu hoffen. Zuvor war auch der Versuch von etwa 400 Nazis am Dresdner Hauptbahnhof gescheitert, zum angemeldeten Startpunkt ihrer Demonstration in der Johannstadt vorzustoßen. Abgesehen von einem kleinen Häuflein NPD-Landtagsabgeordneter -und Mitarbeiter, welche sich am Abend des 13. Februars ungestört am Auftaktort ihrer geplanten Demonstration einfinden und mit Polizeibgleitung in die Nähe des Hauptbahnhofs laufen konnten, ermöglichte das defensiv ausgerichtete Einsatzkonzept der Polizei jederzeit einen direkten Protest in Hör- und Sichtweite der Nazis.

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Wissenswertes zum 13. Februar 2013

11. Februar 2013 - 23:58 Uhr - 6 Ergänzungen

Wenn am Mittwoch wieder ungefähr 1.000 Nazis in Dresden aufmarschieren, um damit den Opfern der alliierten Luftangriffe vom Februar 1945 zu gedenken, wollen antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen den Aufmarsch auch im vierten Jahr in Folge versuchen zu verhindern. Obwohl die Veranstaltungen in den letzten beiden Jahren ruhig verlaufen sind hat die Dresdner Polizei mehrere tausend Einsatzkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet angefordert, um sich nach Aussage von Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll als „neutraler Garant der Versammlungsfreiheit“ zu präsentieren und den rechten Aufmarsch notfalls mit Gewalt durchzusetzen. Dazu setzt die Polizei auf so genannte „Anti-Konflikt-Teams“, die „Konflikten vorbeugen und dadurch letztlich deeskalierend wirken“ sollen. Zugleich soll das Vorgehen der Einsatzkräfte in diesem Jahr von unabhängigen Beobachtungsteams dokumentiert und anschließend ausgewertet werden.

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Verwaltungsgericht bestätigt Verbot

1. Februar 2013 - 18:13 Uhr - Eine Ergänzung

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat heute im Fall der vom Bündnis „Dresden Nazifrei“ für kommenden Samstag ab 14 Uhr auf dem Altmarkt geplanten Kundgebung entschieden. Das Bündnis hatte am Mittwoch Widerspruch gegen die Auflagen der Stadt eingelegt und Eilrechtsschutz beantragt. Die Richter bestätigten heute allerdings in ihrer Entscheidung ein zuvor vom Ordnungsamt der Stadt erlassenes Verbot von „Probeblockaden“. Einige Vertreterinnen und Vertreter von „Dresden Nazifrei“ wollten am Samstag über ihre Erfahrungen bei den zurückliegenden Blockaden berichten und damit zeigen, dass Blockaden eine legitime Form der Meinungsäußerung seien.

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Dresden blockiert Blockadetraining

30. Januar 2013 - 16:51 Uhr - Eine Ergänzung

Das für Samstag auf dem Altmarkt durch das Bündnis „Dresden Nazifrei“ zunächst als Blockadetraining angemeldete „Innenstadttraining“ wird immer mehr zu Farce. Nachdem Stadtsprecherin Sigrun Harder schon am Dienstagabend klargestellt hatte, dass das Training nur unter der „bislang von der Versammlungsbehörde vertretenen Rechtsauffassung zu Blockadeaktionen/Blockadetrainings“ genehmigt werden würde, macht ein Blick in die Auflagen deutlich, was sich die Stadt unter einem zuvor angekündigten vielfältigen Protest vorstellt. Auch Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll erinnerte daran, dass die Teilnahme an Blockaden strafbar sei. Dennoch wolle die Polizei wie im vergangenen Jahr „uneingeschränkt versammlungsfreundlich“ auftreten.

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Immunität von Johannes Lichdi aufgehoben

17. Januar 2013 - 13:02 Uhr - Eine Ergänzung

Heute wurde im Sächsischen Landtag die Immunität des Grünen Abgeordneten Johannes Lichdi aufgehoben. Die Mitglieder des Immunitätsausschusses folgten damit einer Forderung der Staatsanwaltschaft, die gegen den Politiker wegen seiner Teilnahme an den gelungenen Massenblockaden vom 19. Februar 2011 Anklage erheben will und ihm die Störung einer angemeldeten Versammlung vorwirft. Lichdi soll sich gemeinsam mit hunderten Menschen vor fast zwei Jahren an einer Platzbesetzung an der Kreuzung Reichenbachstraße/Fritz-Löffler-Straße beteiligt und damit einen Aufmarsch von etwa 700 Nazis durch den Süden der Stadt verhindert haben. Das Gesetz sieht in solchen Fällen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.

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Auch im kommenden Jahr: „Nicht lange fackeln – Nazis blockieren!“

15. Dezember 2012 - 11:55 Uhr - Eine Ergänzung

Quelle: http://www.flickr.com/photos/realname/5458641521/

Nach der zweitägigen Aktivierungskonferenz im Oktober hat das Bündnis „Dresden-Nazifrei“ am Donnerstag ihre Kampagne für das kommende Jahr vorgestellt. Unter dem Motto: „Nicht lange fackeln – Nazis blockieren!“ soll auch im nächsten Jahr wieder der für den 13. Februar angemeldete Naziaufmarsch in Erinnerung an die Zerstörung von Teilen der Stadt mit Blockaden verhindert werden. Da die Initiatoren damit rechnen, dass die bundesweite Mobilisierung spätestens nach der großen Antifademonstration gegen den abgesagten Nazigroßaufmarsch am 18. Februar deutlich geringer ausfallen wird, rufen sie alle Dresdnerinnen und Dresdner dazu auf, gemeinsam gegen Rassismus und Geschichtsrevisionismus auf die Straße zu gehen und sich den Nazis entgegenzustellen.

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Dresdner Staatsanwaltschaft eröffnet erneut Ermittlungsverfahren (Update 12.12.)

11. Dezember 2012 - 23:02 Uhr - 4 Ergänzungen

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen den Grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi nach fast zwei Jahren im Verfahren wegen der Beteiligung an einer der erfolgreichen Blockaden am 19. Februar 2011 (!) eingeleitet. Der Abgeordnete kommentierte den Beschluss mit den Worten: „Ich bin stolz, an der Platzbesetzung an der Reichenbacherstraße teilgenommen zu haben und mit vielen Bürgerinnen und Bürgern ein wirksames Zeichen gegen den Naziaufmarsch gesetzt zu haben.“. Am 13. Januar 2013 werden die Mitglieder des Immunitätsausschusses im Landtag über den Antrag auf Aufhebung seiner Immunität entscheiden. Ein ähnliches Verfahren gegen Lichdis Parteikollegin Eva Jähnigen war erst im Oktober eingestellt worden.

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Verfahren gegen André Hahn eingestellt

6. November 2012 - 16:18 Uhr - 3 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Heute hat das Dresdner Amtsgericht das Verfahren gegen den Linken-Politiker André Hahn wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz eingestellt. Zuvor hatte die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Edeltraut Thaut zugestimmt, welche eine Einstellung nach §153 der Strafprozessordnung in Aussicht gestellt hatte, da „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass Hahn nicht nachgewiesen werden konnte, eine maßgebliche Rolle bei den erfolgreichen Massenblockaden im Februar 2010 gespielt zu haben.

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Staatsanwaltschaft lässt nicht locker

10. Oktober 2012 - 11:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Mehr als zweieinhalb Jahre nach den erfolgreichen Massenblockaden tausender Menschen rund um den Neustädter Bahnhof sind die Strafverfahren gegen zahlreiche Menschen inzwischen zum großen Teil gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Nicht jedoch gegen einige der an den Blockaden beteiligten Linken-Politikerinnen und Politiker. So musste sich der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linken in Sachsen, André Hahn, heute vor dem Dresdner Amtsgericht wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz verantworten. Seine Partei hatte am 13. Februar 2010 eine der möglichen Routen mit einer „öffentlichen Fraktionssitzung“ blockiert. Der für heute Morgen angesetzte Prozess wurde jedoch nach einer kurzen Anhörung und zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung auf den 23. Oktober vertagt.

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Beschwerde gegen Amtsgerichtsentscheidung

8. Juni 2012 - 10:01 Uhr

Die beiden Politiker der Linken, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben am Mittwoch über einen Anwalt gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Beschwerde eingelegt. Dieses hatte vor Pfingsten die flächendeckende Funkzellenabfrage für rechtmäßig erklärt. Damit wird der Fall in den kommenden Monaten zum Gegenstand eines Verfahrens in der nächst höhreren Instanz. Rechtsanwalt André Schollbach warf dem Amtsgericht vor, „die Bedeutung ganz elementarer durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt“ zu haben und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landgerichte zum „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“.

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