Nach Lutz Bachmann musste nun auch die Identitäre Bewegung (IB) vor Gericht eine schwere Schlappe hinnehmen. Das Dresdner Landgericht hatte am Mittwoch einem Antrag auf Einstweilige Verfügung des Vereins „Mission Lifeline“ stattgegeben. Dem Beschluss waren mehrere Verlautbarungen in sozialen Netzwerken vorausgegangen, in denen der Verein „Mission Lifeline“ als „Schlepper-NGO“ bezeichnet worden war, welche sich „unerlaubt in Libyschen Gewässern aufhalte“ und „in regem Kontakt“ mit Schleusern stehen würde. Sollten die Postings nicht gelöscht werden, drohen empfindliche Geldstrafen. Bereits zu Jahresbeginn hatte PEGIDA-Gründer Bachmann ebenfalls am Landgericht in einem ganz ähnlichen Fall eine Unterlassungserklärung unterzeichnen müssen.
Die gestrige Verhandlung gegen den PEGIDA-Verantwortlichen Lutz Bachmann vor dem Dresdner Landgericht endete mit einem Vergleich. Die Verhandlung war notwendig geworden, nachdem Bachmann den Verein „Mission Lifeline“ im November vergangenen Jahres in sozialen Netzwerken als „kriminell agierende private Schlepperorganisation“ und „Gesetzesbrecher“ bezeichnet hatte. Die Beiträge wurden mittlerweile wieder gelöscht.