Alle Artikel zum Thema: Auflagen

Antifa | Freiräume

Verwaltungsgericht bestätigt Verbot

1. Februar 2013 - 18:13 Uhr - Eine Ergänzung

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat heute im Fall der vom Bündnis „Dresden Nazifrei“ für kommenden Samstag ab 14 Uhr auf dem Altmarkt geplanten Kundgebung entschieden. Das Bündnis hatte am Mittwoch Widerspruch gegen die Auflagen der Stadt eingelegt und Eilrechtsschutz beantragt. Die Richter bestätigten heute allerdings in ihrer Entscheidung ein zuvor vom Ordnungsamt der Stadt erlassenes Verbot von „Probeblockaden“. Einige Vertreterinnen und Vertreter von „Dresden Nazifrei“ wollten am Samstag über ihre Erfahrungen bei den zurückliegenden Blockaden berichten und damit zeigen, dass Blockaden eine legitime Form der Meinungsäußerung seien.

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Dresden blockiert Blockadetraining

30. Januar 2013 - 16:51 Uhr - Eine Ergänzung

Das für Samstag auf dem Altmarkt durch das Bündnis „Dresden Nazifrei“ zunächst als Blockadetraining angemeldete „Innenstadttraining“ wird immer mehr zu Farce. Nachdem Stadtsprecherin Sigrun Harder schon am Dienstagabend klargestellt hatte, dass das Training nur unter der „bislang von der Versammlungsbehörde vertretenen Rechtsauffassung zu Blockadeaktionen/Blockadetrainings“ genehmigt werden würde, macht ein Blick in die Auflagen deutlich, was sich die Stadt unter einem zuvor angekündigten vielfältigen Protest vorstellt. Auch Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll erinnerte daran, dass die Teilnahme an Blockaden strafbar sei. Dennoch wolle die Polizei wie im vergangenen Jahr „uneingeschränkt versammlungsfreundlich“ auftreten.

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