Alle Artikel zum Thema: Aufenthaltsgesetz

Soziales

Opferberatungen begrüßen Brandenburger Erlass

14. Januar 2017 - 14:16 Uhr

Der Verband der Beratungsstellen (VBRG) für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt hat den Erlass des Brandenburgischen Innenministeriums begrüßt, künftig Ermessenspielräume zu nutzen, um Opfern rassistischer Gewalt ohne sicheren Aufenthaltstitel ein Bleiberecht zu gewähren. Nachdem im November 2016 eine Gesetzesinitiative zur Schaffung eines Aufenthaltsrecht für Betroffene rassistischer Gewalt im Bundestag gescheitert war, bezeichnete der Verband den Erlass als „deutliches Zeichen der Verantwortungsübernahme“. Der Hintergrund für die von allen Parteien mit Ausnahme der Alternative für Deutschland (AfD) begrüßten Entscheidung ist ein starker Anstieg rechtsmotivierter Gewalttaten seit 2014. Derzeit prüft die Opferperspektive Brandenburg, ob der Erlass in zwei konkreten Fällen angewendet werden könnte.

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Soziales

Abschiebehaft für geflüchtete Menschen geplant

31. August 2016 - 00:12 Uhr - Eine Ergänzung

In Sachsen geht die Kriminalisierung von geflüchteten Menschen weiter. Nachdem in den zurückliegenden Monaten der Freistaat die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöht und dazu auch Familien getrennt hatte, sollen nun nach den Vorstellungen des Sächsischen Innenministers geflüchtete Menschen für bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden können. Darauf verständigte sich am Dienstag die Sächsische Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Mit dem Gesetzentwurf soll eine landesgesetzliche Grundlage für die vom Bund vor einem Jahr beschlossene Aufnahme des Ausreisegewahrsams (§ 62b) in das Aufenthaltsgesetz geschaffen werden.

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