Stadt verlegt Nazikundgebung (Update 12.02.)
31. Januar 2014 - 21:26 Uhr - Eine Ergänzung
Die von den Nazis für den 13. Februar ab 18 Uhr angemeldete Kundgebung auf dem Neumarkt wurde verlegt. Das teilten die Verantwortlichen der Stadt heute in einer Pressemitteilung mit. Begründet wird die Entscheidung mit §15 Abs. 2 des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG). Danach können Veranstaltungen verboten oder eingeschränkt werden, wenn diese an einem Ort von historisch herausragender Bedeutung stattfinden. Dazu zählen neben Orten, an denen Menschen Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer (!) Gewaltherrschaft geworden sind oder Widerstand geleistet haben auch solche, die pauschal an „Opfer eines Krieges“ erinnern sollen. Im Gesetz selbst werden als Beispiele dafür lediglich das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig sowie der Neumarkt und die Frauenkirche benannt.