Sparkasse muss der NPD Konten einrichten
30. Januar 2013 - 11:48 Uhr - 2 Ergänzungen
Wie das Verwaltungsgericht Dresden am Dienstag bekannt gab, muss die Ostsächsische Sparkasse Dresden ein Konto des Kreisverbandes der NPD führen. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichtes, Susanne Dahlke-Piel, begründete als Kammervorsitzende ihre Entscheidung damit, „dass Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts unmittelbar an die Grundrechte gebunden seien“. Die von der Sparkasse abgelehnte Einrichtung eines Girokontos für die NPD würde danach gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 18 der Sächsischen Verfassung sowie das Parteienprivileg des Artikel 21 verstoßen, so die Richterin weiter in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.