Frustration statt Integration – Flüchtlingsrat übt Kritik an Integrationsgesetz
8. Juli 2016 - 17:45 Uhr
Mit Kritik hat der Sächsische Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung auf das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Integrationsgesetz reagiert und die pauschale Kategorisierung Geflüchteter nach Herkunftsländern „als „diskriminierend“ zurückgewiesen. Mit der Begründung einer geringeren Anerkennungsquote von weniger als 50% soll Menschen aus bestimmten Ländern der Zugang zu wesentlichen Integrationsmaßnahmen verwehrt bleiben. Erst vor wenigen Tagen hatte der Verein in einem an die in Sachsen gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gerichteten offenen Brief den „ordnungspolitischen Charakter“ des Integrationsgesetzes kritisiert. Um der „zunehmenden Ungleichbehandlung und Marginalisierung von Menschen“ entgegenzuwirken, sollten in Zukunft vielmehr alle asylsuchenden und geduldeten Menschen die Möglichkeit erhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.