Alle Artikel zum Thema: André Schollbach

Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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Freiräume

Funkzellenabfrage war rechtswidrig

24. April 2013 - 00:42 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Mehr als zwei Jahre nach den erfolgreichen Protesten gegen mehrere in Dresden geplante Naziaufmärsche hat das Landgericht ein Urteil des Dresdner Amtsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgehoben und die Funkzellenabfrage mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Einige Monate nach Bekanntwerden einer flächendeckenden „nichtindividualisierten Funkzellenabfrage“ im Süden der Stadt, hatten etliche der von der Maßnahme betroffenen Personen eine Feststellungsklage gegen die Auswertung von rund eine Million Verbindungsdaten eingereicht. Zwei Abgeordnete der Linken im sächsischen Landtag hatten ihre Klage damit begründet, dass das Instrument der Funkzellenabfrage ursprünglich „als Möglichkeit der Terrorbekämpfung und nicht um Straftaten am Rande einer Versammlung aufzuklären“ eingeführt worden war. Gleichzeitig sprachen sie von einem „Einschüchterungseffekt“ bei den Menschen, die am 19. Februar ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen und gegen Nazis protestiert hatten.

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News

Nazis beim Namen nennen

18. November 2012 - 14:45 Uhr

Von Michael Bergmann

An Mahnmälern mangelt es in Dresden nicht. Die wiederaufgebaute Frauenkirche ist ein »Mahnmal gegen den Krieg«, auf dem Altmarkt befindet sich seit 2005 eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Luftangriffe im Februar 1945, 2010 wurde auf dem städtischen Heidefriedhof die Plastik »Trauerndes Mädchen am Tränenmeer« aufgestellt. Nun soll ein weiteres Mahnmal zum Gedenken an die Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945 entstehen.

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Freiräume

Beschwerde gegen Amtsgerichtsentscheidung

8. Juni 2012 - 10:01 Uhr

Die beiden Politiker der Linken, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben am Mittwoch über einen Anwalt gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Beschwerde eingelegt. Dieses hatte vor Pfingsten die flächendeckende Funkzellenabfrage für rechtmäßig erklärt. Damit wird der Fall in den kommenden Monaten zum Gegenstand eines Verfahrens in der nächst höhreren Instanz. Rechtsanwalt André Schollbach warf dem Amtsgericht vor, „die Bedeutung ganz elementarer durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt“ zu haben und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landgerichte zum „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“.

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News

Dresden verhängt Bußgeld für zivilcouragierte Kunstaktion gegen einen Naziaufmarsch

31. Mai 2012 - 21:28 Uhr

Auch strafbar: Graffiti gegen die NPD (Quelle: StreetArt in Deutschland)

Wahres Fingerspitzengefühl und Ermessungsspielraum bewies einmal mehr das Dresdner Ordnungsamt. Nachdem am 18. Februar im Rahmen der Proteste gegen einen kurz zuvor abgesagten Aufmarsch von mehreren tausend Nazis ein Mann in einer Kunstaktion einen Kothaufen aus Plastik mit Bezug zu Nazis auf dem Carolaplatz deponiert hatte, wurde er jetzt von der Behörde wegen „illegaler Müllentsorgung“ zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 63,50 Euro aufgefordert. Sein Anwalt, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Dresdner Stadtrat André Schollbach, zeigte sich verwundert und kritisierte, dass sein Mandant die Kunstaktion als Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen habe. Falls das Amt bei seiner Bußgeldforderung bleiben sollte, kündigte Schollbach den Gang zum Amtsgericht an.

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Freiräume

Neue Erkenntnisse zur Handydatenaffäre

4. März 2012 - 14:37 Uhr - 2 Ergänzungen

Obwohl der als Handygate bekannt gewordene Datenskandal mit der Überwachung zehntausender Menschen im letzten Jahr auch bundesweit für Furore gesorgt hatte, wurden bislang in Sachsen weder auf personeller noch auf juristischer Ebene Konsequenzen gezogen. Es scheint als ob die Ermittlungsmethoden lediglich zum Anlass genommen wurden, um an den Grenzen der Legalität gegen linke Strukturen zu ermitteln. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass nach Bekanntwerden einer 48 (!) stündigen Funkzellenüberwachung mehrerer Straßenzüge am 18. und 19. Februar vergangenen Jahres im Stadtteil Pieschen bisher kaum Kritik dazu vernehmbar geworden ist. Ziel der Maßnahme war die Geschäftsstelle des Linken-Stadtverbandes im „Haus der Begegnung“ auf der Großenhainer Straße. Dabei wurden jedoch nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern durch den nahe gelegenen Bahnhof und einen Autobahnzubringer auch tausende Reisende über Stunden unfreiwillig überwacht.

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Soziales

Diskussion über die Zukunft der städtischen Krankenhäuser

11. Januar 2012 - 03:34 Uhr - 2 Ergänzungen

Am frühen gestrigen Abend diskutierten im sechsten Stock des Gewerkschaftshauses am Schützenplatz etliche Verantwortliche aus der Dresdner Lokalpolitik über die Zukunft der beiden städtischen Krankenhäuser. Unter dem Motto „Wie weiter mit den Krankenhäusern in Dresden?“ stellten sich einige Lokalpolitiker und eine Lokalpolitikerin den Fragen des interessierten Publikums und Teilen der von der Entscheidung maßgeblich betroffenen Angestellten der Krankenhäuser „Neustadt“ und „Friedrichstadt“. Am 29. Januar ist die Dresdner Bevölkerung dazu aufgerufen, über die Zukunft der beiden kommunalen Einrichtungen abzustimmen. Sollen sie eigenständig bleiben oder ist es besser, sie als gemeinnützige GmbH in eine neue Rechtsform umzuwandeln und damit zumindest formell zu privatisieren.

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Freiräume

Feststellungsklage eingereicht

13. Dezember 2011 - 14:30 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Die beiden Abgeordneten der Linken im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben gestern vor dem Amtsgericht einen Antrag eingereicht, der die „Rechtswidrigkeit der Handydatenerfassung am 19. Februar“ feststellen soll. Rechtsanwalt André Schollbach erinnerte daran, dass die Linke in diesem Jahr schon in zwei Fällen mit ihrem Widerspruch gegen die polizeilichen Maßnahmen im Februar Erfolg gehabt hatten und kritisierte die Dresdner Staatsanwaltschaft angesichts der bisher bekannt gewordenen „Ungeheuerlichkeiten der sogenannten Terrorzelle“ für ihre Energie bei ihrer Suche nach einer kriminellen Vereinigung im linken Spektrum.

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Freiräume

Hörte der Verfassungsschutz am 19. Februar Telefongespräche ab?

16. September 2011 - 22:19 Uhr - 4 Ergänzungen

Nur eine Diktatur braucht Überwachung (Quelle: flickr.com/photos/steffireichert/6141752202)

Nachdem der sächsische Datenschutzbeauftragte in der vergangenen Woche seinen Bericht zur Funkzellenabfrage (FZA) zu den Antinaziprotesten im Februar vorgestellte, meldete sich der sächsische Richterverein und warf ihm die Überschreitung seiner Kompetenzen vor. Einen Tag später legte das Innenministerium ein Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis vor, welches die FZA zwar als angemessen einschätzte, sich jedoch nicht näher mit dem Bericht des sächsischen Datenschützers und Fragen der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzte. Auch der Verfassungsrechtler Joachim Wieland verwies gegenüber dem MDR auf die schon im Vorfeld bekannt gewesene Anwesenheit besonders geschützter Personengruppen und die große Anzahl unbeteiligter Betroffener. Aus diesem Grund hätten Polizei und Staatsanwaltschaft den Antrag auf Funkzellenabfrage gar nicht erst stellen dürfen. Nun berichtet die taz, dass am 19. Februar möglicherweise auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Handygespräche mitgehört und aufgezeichnet haben soll.

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Antifa | Freiräume

Ermittlungen gegen unbequemen Anwalt

1. September 2011 - 16:39 Uhr - 2 Ergänzungen

André Schollbach bei einem Parteitag der Linken

Das sächsische Landeskriminalamt informierte kürzlich diverse Chefredakteure von in Sachsen erscheinenden Zeitungen über ein Ermittlungsverfahren gegen den Dresdner Anwalt André Schollbach. Ein äußert ungewöhnlicher Weg, denn Schollbach wusste bisher nichts von einem solchen Verfahren gegen ihn. Der Vorwurf: Er soll Informationen aus einem laufenden Verfahren öffentlich gemacht haben. Diese sollen den Einsatz eines IMSI-Catchers am 19. Februar belegen. Mithilfe diesen Gerätes lassen sich Handygespräche und Kurznachrichten mithören. Dabei simuliert der IMSI-Catcher einen gewöhnlichen Funkmast, an dem sich Mobilfunkteilnehmer automatisch einloggen. Die Vorwürfe weißt der zugleich Fraktionsvorsitzende der Linkspartei in Dresden als „absurd“ zurück. Die Linke in Sachsen spricht von einem Einschüchterungsversuch.

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