Alle Artikel zum Thema: André Mühl

Nazis

Razzia im Umfeld der Freien Kameradschaft Dresden

26. September 2019 - 16:57 Uhr - Eine Ergänzung

Am Dienstag durchsuchten 30 Beamtinnen und Beamte der Soko REX des Landeskriminalamt Sachsen und der Polizeidirektion Dresden Wohnungen von Nazis. In den Räumlichkeiten der sieben Tatverdächtigen wurden unter anderem mehrere Speichermedien, Quarzsandhandschuhe, ein Totschläger sowie illegale Pyrotechnik sichergestellt. Laut einer Pressemitteilung ermittelt das LKA in diesem Zusammenhang wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Dabei werden auch Verbindungen zur „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) geprüft, deren Mitgliedern zur Zeit wegen des selben Tatbestandes am Landgericht Dresden der Prozess gemacht wird.

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Nazis

Bewährungsstrafe für FKD-Mitglied – Prozessökonomie schlägt Recht

25. September 2019 - 15:48 Uhr - Eine Ergänzung

Von Alwin von Havelhoeven und Amália Báthory

Am Dienstag, dem 17. September, wurde André Mühl (32) als Mitglied der rechtsradikalen und gewalttätigen Freien Kameradschaft Dresden (FKD) [1] zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Mrodzinsky darauf hin, dass sich Mühl damals selbst als Mitglied der militanten Gruppierung gesehen habe und er von Anfang an mit dabei war. Er habe sich in allen Belangen und bei den begangenen Straftaten mit eingebracht. Das Gericht ging davon aus, dass Mühl sich in Heidenau an den rassistischen Ausschreitungen im August 2015 beteiligte und von geplanten Aktionen im Vorfeld erfuhr, womit er die rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Ausschreitungen mit den Worten des Vorsitzenden unterstützt, gefördert und gestärkt hat. Ebenso nahm er an einem Treffen teil, bei dem der Angriff auf zwei Geflüchtetenunterkünfte in der Schäferstraße und der Podemusstraße in Dresden im August 2015 geplant wurde. Er selbst habe sich zwar vor den  Angriffen unauffällig zurückgezogen, hätte aber anhand der Aufrufe im Vorfeld wissen können, dass es um gewalttätige Aktionen gehen soll.

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35. bis 41. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

11. Oktober 2017 - 23:14 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Nach einer vierwöchigen Sommerpause beginnt der 35. Prozesstag mit einer Anregung der Bundesanwaltschaft. Diese empfiehlt dem Senat sechs der acht Angeklagten, Timo S., Patrick F., Maria K., Justin S., Mike S. und Rico K., einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Anschlag auf das Hausprojekt in Dresden-Übigau auch als versuchter Mord strafbar sein kann. Die Bundesanwaltschaft knüpft damit an eine Anregung seitens mehrerer Nebenklagevertreter_innen vor der Sommerpause an. Bundesanwalt Neuhaus begründet das unter anderem mit Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung erklärt er, dass so ein Hinweis „zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen solle“. Er weist auch darauf hin, dass die Beweiserhebung immer noch zu einem anderen Ergebnis kommen könne.

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Mehrere Veranstaltungen am zweiten Jahrestag von PEGIDA (Update 15.10.)

14. Oktober 2016 - 10:32 Uhr - Eine Ergänzung

Eigentlich wollte am Montag PEGIDA sein zweijähriges Jubiläum feiern. Da jedoch in der Dresdner Innenstadt sämtliche in der Vergangenheit relevanten Orten bereits für Versammlungen blockiert waren, wurde die Feier um einen Tag nach vorn geschoben. Am Jahrestag selbst hat Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt zur Beteiligung an einem „Bürgerfest“ auf dem Neumarkt eingeladen. Am selben Tag soll in der Frauenkirche der vom Freistaat alljährlich verliehene Sächsische Bürgerpreis überreicht werden. Das Bündnis „Herz statt Hetze“ will am späten Montagnachmittag mit zwei Demonstrationen zum Theaterplatz für Freiheit, Gleichheit und Menschlichkeit auf die Straße gehen.

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