Ermittlungen gegen NazigegnerInnen ohne Rechtsgrundlage
5. Oktober 2011 - 20:51 Uhr - 3 Ergänzungen
Der Umgang mit den Protesten gegen die Naziaufmärsche in Dresden sorgte bundesweit für Aufsehen. Mehrere Funkzellenabfragen, der Einsatz eines IMSI-Catchers und die Verfolgung dutzender Personen unter dem Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, gaben dem Begriff der „sächsichen Demokratie“ eine neue Bedeutung. Nun sollen die Ermittlungen wegen dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz rechtswidrig sein, denn das sächsische Versammlungsgesetz wurde im April 2011 rückwirkend gekippt. Zu diesem Schluss kam ein jüngst veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dies wird jedoch nicht zu einem Einlenken der sächsischen Staatsanwaltschaft führen. Diese möchte in Kürze die ersten Verfahren gegen führende Mitglieder der Linken eröffenen. Insgesamt stehen 54 Personen unter dem Verdacht, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Eine Verurteilung scheint jedoch unwahrscheinlich.