Alle Artikel zum Thema: Amtsgericht

Nazis

Samthandschuhe für rechte Schläger

11. Januar 2012 - 18:58 Uhr - 6 Ergänzungen

Christian Leister bei einer Nazidemonstration im Juni 2011 in Dresden

Schon mehrfach haben Opferberatungsstellen das Verhalten der Sächsischen Justiz im Hinblick auf die Verurteilung rechter Gewalttäter kritisiert und schon wieder wird ein Verfahren gegen vier rechte Schläger einer Pressemitteilung der Opferberatung zufolge seit mehr als zwei Jahren verschleppt. Zu einer Anklage kam es wegen der Überlastung der Staatsschutzkammer des Landgerichts bis heute nicht. Ein altbekanntes Problem, das einmal mehr auf das fehlende Bewußtsein für Betroffene rechter Gewalt in sächsischen Justizkreisen hindeutet. Die Anwältin eines der Betroffenen hat inzwischen eine Verzögerungsrüge eingereicht, wonach nach sechs Monaten ein Anspruch auf materielle Entschädigung entsteht.

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Antifa

Richter bezeichnet Nazis als schützenswerte Minderheit

22. Dezember 2011 - 00:48 Uhr - 7 Ergänzungen

Unter den Augen des Dresdner Nazikaders Ronny Thomas wurde heute der erste Blockierer vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Prozess gegen einen 22jährigen Studenten verurteilte der vorsitzende Richter Hajo Falk den Verstoß gegen das Versammlungsrecht mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Außerdem muss der Student die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht bewertete die Sitzblockade von mehr als 1500 Menschen an der Kreuzung Löffler- Ecke Reichenbachstraße als besonders schwer, da damit einer „schützenswerten Minderheit“ das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten worden sein soll. Damit ging der Richter deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 150 Euro gefordert hatte.

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Antifa | Freiräume

Anklage gegen Lothar König erhoben

9. Dezember 2011 - 17:11 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Repression gegen Gegnerinnen und Gegner der Anti-Naziproteste im Februar geht unvermittelt weiter. Gestern wurde der bekannte Jenaer Jugendpfarrer Lothar König über die Presse darüber informiert, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs am Amtsgericht eingereicht hat. Aus dem vom Pfarrer gesteuerten Lautsprecherwagen soll am 19. Februar „ständig gegen die Polizeibeamten gehetzt worden“ sein. Einer der möglichen Gründe für eine Anklageerhebung ist die belastende Aussage eines in dieser Woche verurteilten 19jährigen aus Döbeln. Dieser hatte gemeinsam mit seinem Bruder an den Protesten teilgenommen. Sein Bruder soll sich nach Steinwürfen in dem Transporter versteckt haben, um so einer Festnahme zu entgehen. König wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

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Nazis

Pirnaer Gericht verschleppt Verfahren

28. November 2011 - 01:57 Uhr - 4 Ergänzungen

Wie die Opferberatung des RAA Sachsen e.V. in einer Pressemitteilung berichtet, überfiel vor mehr als drei Jahren eine Gruppe von sieben Nazis mehrere alternative und nichtrechte Jugendliche in Stolpen. Dabei wurden die Jugendlichen durch Knüppel und Faustschläge so schwer verletzt, dass einige von ihnen in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden mussten. Bis heute musste sich keiner der an der Tat beteiligten namentlich bekannten Nazis für diesen brutalen Überfall am 1. Mai 2008 vor dem dafür zuständigen Amtsgericht in Pirna verantworten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte schon im Juni 2009 Anklage erhoben. Das Amtsgericht lehnte jedoch im September 2010 die Eröffnung des Verfahrens gegen sechs der beschuldigten Angreifer ab. Auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das Landgericht Dresden im Juni 2011, dass das Pirnaer Gericht gegen alle sieben Beschuldigten das Verfahren eröffnen muss. Auf Nachfrage der Opferberatungsstelle teilte das Amtsgericht Pirna mit, dass das Verfahren frühestens Mitte 2012 stattfinden könnte.

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News

Freispruch für Wikileaks.de Domain-Inhaber

16. März 2011 - 21:01 Uhr - 5 Ergänzungen

Der Inhaber der Domain wikileaks.de, Theodor Reppe, wurde heute vom Amtsgericht Dresden freigesprochen. In dem Prozess wurden zwei Strafsachen verhandelt. Ihm wurde vorgeworfen kinderpornografische Schriften (§184b StGB) erworben und verbreitet zu haben.

Im ersten Komplex wurde schnell klar, dass dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er das strafrechtlich relevante Material heruntergeladen hat. Über seinen bei der Strato AG angemeldeten Server, auf dem Reppe eine so genannte Tor Exit-Node betreibt, wurde das strafrechtlich relevante Material übertragen. Tor erlaubt es, sich anonym im Internet zu bewegen. Dabei wird man über mehrere Nodes geleitet, so dass die Herkunft anonymisiert wird.

Anschließend wurde sich der Frage gewidmet, ob Reppe für die Inhalte auf wikileaks.de verantwortlich sei. Da es sich um eine so genannte Whistleblower Plattform handelt, in der tausende Dokumente eingesendet werden (bspw. Depeschen der US-Botschaften oder den Luftangriffen bei Kunduz), könne man nicht verlangen das jede Seite und jede URL überprüft werde. Im konkreten Fall handelte es sich um eine Sperrliste der australischen Regierung, die mehrere Links zu kinderpornografischen Websites beinhaltet. Die Verteidigung verwies zu dem auf den rechtlichen Umstand, dass es strafbar wäre die Links anzuklicken. Desweiteren ist Reppe nur der Domain-Inhaber und kann somit auf Inhalte direkt keinen Einfluss nehmen.

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