Haftstrafe für Beamtenbeleidigung
6. März 2013 - 23:59 Uhr - 6 Ergänzungen
Mehr als einen Monat nach dem harten Urteil gegen den Berliner Antifaschisten Tim ist der Verteidigung des Angeklagten vom Dresdner Amtsgericht das schriftliche Urteil zugestellt worden. Aus der kurz gehaltenen Urteilsbegründung geht hervor, dass dem Familienvater weder eine konkrete Tatbeteiligung, noch eine Beleidigung nachgewiesen werden konnte. Obwohl in der Erklärung selbst sogar festgestellt wird, dass der Angeklagte keine Gegenstände geworfen oder Körperverletzungen begangen hat, reichte dem Gericht offenbar die Vermutung, er habe einen Polizisten im Vorbeigehen mit seinem Megafon lautstark als „Nazischwein“ bezeichnet aus, um ihn für fast zwei Jahre Gefängnis zu verurteilen. Gegen das Urteil wegen „besonders schweren Landfriedensbruchs“, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung waren sowohl die Verteidigung, als auch die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der Urteilsverkündung in Berufung gegangen. Ein neuer Prozesstermin steht noch aus.