Alle Artikel zum Thema: Amtsgericht

Antifa

Schikane auf sächsische Art

8. August 2014 - 19:59 Uhr

Fast auf den Tag genau drei Jahre nach der Durchsuchung der Amtsräume des Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König hat das Dresdner Amtsgericht die Kennzeichen des bei der Durchsuchung beschlagnahmten Lautsprecherwagens zurückgegeben. Das Fahrzeug war damals durch eigens für diesen Zweck herbeigeschaffte sächsische Beamtinnen und Beamte als mutmaßliches „Kommunikations- und Tatmittel“ beschlagnahmt worden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft dem einstigen DDR-Oppositionellen „aufwieglerischen Landfriedensbruch“ in Zusammenhang mit den erfolgreichen Blockaden vom 19. Februar 2011 vor. Mehrere Versuche durch die Kirchengemeinde Jena, Lothar König sowie dessen Anwälte Lea Voigt und Johannes Eisenberg, die Herausgabe des Lautsprecherwagens bzw. dessen Kennzeichen zu erwirken, waren zuvor immer vom Amtsgericht zurückgewiesen worden.

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Keine Beweise, kein Ende: Prozess gegen Pfarrer Lothar König soll im November neu starten

5. August 2014 - 19:36 Uhr

Sachsens Justiz kann nicht loslassen. Man schreibt zwar das Jahr 2014. Dreieinhalb Jahre her sind die Ereignisse aus dem Februar 2011 in Dresden, als eine ungeschickte Polizeistrategie die Ereignisse um die Demonstrationen gegen den alljährlichen Nazi-Aufmarsch aus dem Ruder laufen ließ. Der damals verantwortliche Polizeipräsident wurde zwar von seinem Amt entbunden. Doch die Prozesse gegen die Demonstranten gehen munter weiter. Auch gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König.

Quelle: Leipziger Internet Zeitung (03.08.2014)


Antifa | Freiräume

Dresdner Gedenkzirkus erhält juristischen Dämpfer

5. August 2014 - 19:12 Uhr - 2 Ergänzungen

Letztlich kam es, wie es kommen musste. Auch an jenem Ort, an dem Jahr für Jahr Nazis und Verantwortliche der Stadt gemeinsam mit einigen wenigen Bürgerinnen und Bürgern in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens Kränze niederlegen, ist antifaschistischer Protest von der in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschriebenen Versammlungsfreiheit gedeckt. Das entschied heute die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe im Fall einer Verfassungsbeschwerde. Das Dresdner Amtsgericht hatte im November 2012 das vom Ordnungsamt der Stadt Dresden gegen den Beschwerdeführer und drei weitere Personen für ihren Protest auf dem Heidefriedhof verhängte Bußgeld in Höhe von 150 Euro wegen „Störung der Friedhofsruhe“ und einer „Belästigung der Allgemeinheit“ (§ 118 Abs. 1 OWiG) bestätigt. Auch eine anschließende Beschwerde vor dem Dresdner Oberlandesgericht war ohne Erfolg geblieben.

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Nazis

Bewährungsstrafen für Übergriff auf Schüler in Bad Schandau

12. Juni 2014 - 23:28 Uhr - Eine Ergänzung

Im Prozess um einen brutalen Überfall auf einen Hamburger Schüler in Bad Schandau wurde am Mittwoch ein Urteil gefällt. Die 18, 20 und 26 Jahre alten Täter wurden vom Amtsgericht Pirna zu Haftstrafen zwischen 8 und 15 Monaten auf Bewährung und der Zahlung von 3.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Im September des vergangenen Jahres hatten sie einen damals 15jährigen Schüler aus Hamburg verfolgt und vor einer Jugendherberge mit Fäusten malträtiert, so dass dieser mehrere Knochenbrüche an Kiefer und Augenhöhlen erlitt. Nachdem bei dem Schüler damals in einer Pirnaer Klinik zunächst lediglich eine Platzwunde und Prellungen diagnostiziert wurden, brachte erst eine Folgeuntersuchung in Hamburg Gewissheit über die Schwere der Verletzungen. Der Betroffene selbst nahm am Prozess nicht teil: „Er wollte nicht wieder hier her müssen.“ ließ er durch seinen Anwalt Björn Elberling ausrichten.

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Lesens-/Sehenswert

Opposition fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten

8. April 2014 - 15:50 Uhr

Im August 2012 wurde in Halle bei einer Gegendemonstration zu einer NPD-Veranstaltung ein Demonstrant so heftig in die Genitalien getreten, dass dem jungen Mann ein Hoden entfernt werden musste. Für die Tat sollte sich ein 27-jähriger Polizist verantworten. Doch die Beweislage war nicht zweifelsfrei. Der Beamte wurde freigesprochen.

Quelle: MDR Sachsen-Anhalt (07.04.2014)


Antifa

Grünen-Abgeordneter wegen Platzbesetzung schuldig gesprochen

8. April 2014 - 13:25 Uhr - 3 Ergänzungen

Nach dem ersten Verhandlungstag fand gestern vor dem Amtsgericht in Dresden der zweite Teil der Verhandlung gegen den Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi statt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, vor mehr als drei Jahren eine von Maik Müller angemeldete rechte Demonstration blockiert und sich damit dem Vorwurf des Verstoßes gegen §21 des Versammlungsgesetzes schuldig gemacht zu haben. Richter Rainer Gerards folgte in seiner mündlichen Urteilsbegründung weitestgehend den Argumenten von Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer und verurteilte Lichdi zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen a 150 Euro. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit, dem Amtsgericht darzulegen, ob und warum sie das Urteil anfechten will. Lichdi selbst bezeichnete das Urteil noch im Gerichtssaal als „Witz“ und kündigte bereits an, mit seinem Anwalt gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Schon in der kommenden Woche muss sich am Amtsgericht mit Falk Neubert (Die Linke) erneut ein Abgeordneter des Sächsischen Landtags wegen seiner Teilnahme an einer der Sitzblockaden am 19. Februar 2011 verantworten. Der Prozess gegen den Anmelder des diesjährigen „Täterspuren“-Mahngangs findet am 16. April um 10 Uhr im Saal N1.14 des Amtsgerichtes statt.

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Nazis

Wieder Angriff auf Asylsuchende

24. März 2014 - 16:45 Uhr - 3 Ergänzungen

Bereits zum dritten Mal kam es im Dresdner Stadtteil Leuben zu einem rechten Übergriff. Schon im Dezember war ein Asylsuchender nach dem Besuch eines Supermarktes angegriffen und so schwer verletzt worden, dass er mit Kopfverletzungen in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Wenige Monate zuvor war es unweit davon zu einem rechtsmotivierten Übergriff auf eine Gruppe Jugendlicher gekommen, bei der diese ebenfalls zum Teil schwer verletzt worden.

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Nazis

Bewährungsstrafen für Naziterror in Hoyerswerda

28. Januar 2014 - 12:41 Uhr - 3 Ergänzungen

In Hoyerswerda wurde gestern am Amtsgericht das Urteil gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechten Szene gesprochen. Den Männern im Alter zwischen 18 und 36 Jahren war vorgeworfen worden, im Oktober 2012 ein junges Paar bedroht und beleidigt zu haben. Der Fall hatte bundesweit für Empörung gesorgt, weil den Betroffenen im Anschluss von der Polizei empfohlen worden war, aus Sicherheitsgründen die Stadt zu verlassen. Auch gestern wieder verfolgten sehr viele Personen aus dem persönlichen Umfeld der Täter die Gerichtsverhandlung. Wie schon am ersten Prozesstag, ließ es sich die ostsächsische NPD-Parteiprominenz auch nicht nehmen, der Verhandlung beizuwohnen und damit auch Monate nach der Tat für ein bedrohliches Klima im Gerichtssaal zu sorgen. Eine Verlegung der Verhandlung hatte Amtsrichter Michael Goebel zuvor mit der Begründung abgelehnt, die Angeklagten „nicht zum Schauobjekt” zu degradieren. Der ursprünglich für einen Tag angesetzte Prozess war nach anfänglichen Verzögerungen und langwierigen Zeugenvernehmungen verlängert worden.

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