Alle Artikel zum Thema: Amtsgericht

Nazis

Clausnitz: Polizeigewalt bleibt folgenlos

7. Juni 2016 - 22:45 Uhr - Eine Ergänzung

Transparent mit der Aufschrift "Kampf den rassistischen Zuständen!"

Wie nicht anders zu erwarten war, wurden im Fall Clausnitz die Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt inzwischen eingestellt. Das geht aus einem Schreiben hervor, welches der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat (Die Linke) in den letzten Tagen von der zuständigen Chemnitzer Staatsanwaltschaft erhalten hat. Aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ war es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, eine Begründung für diese Entscheidung zu liefern. Im Februar hatte ein Mob von etwa 100 Bürgerinnen und Bürgern versucht, die Ankunft von Asylsuchenden in ihrem Dorf mit einer Blockade zu verhindern. Statt die Blockade zu räumen, hatte der Einsatzleiter anschließend die verängstigten Businsassen unter dem Jubel der Menge teilweise mit Gewalt in die Unterkunft geschafft.

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Antifa

Freispruch für Antifaschisten

8. Mai 2016 - 21:51 Uhr

Mehr als drei Jahre nach einer Kundgebung der NPD vor dem Neustädter Bahnhof musste sich am Mittwoch ein junger Mann wegen versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem FAU-Gewerkschaftsmitglied vorgeworfen, sich im März 2013 mit einer Fahne gegen einen Polizeibeamten verteidigt zu haben. Damals hatten nur wenige Meter von der NPD-Kundgebung entfernt, etwa 100 Menschen gegen die rechte Kundgebung protestiert. Am Rande der Veranstaltung waren die Gegenproteste durch die Polizei mit Schlagstöcken, Fäusten und Pfefferspray angegriffen worden. Dabei waren damals mindestens 15 Menschen verletzt worden.

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Nazis

Bewährungsstrafen nach rechtem Überfall

28. April 2016 - 00:26 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Jugendschöffengericht am Dresdner Amtsgericht der mit Spannung erwartete Prozess gegen Timo Schulz und zwei weitere 19 und 46 Jahre alte Mitangeklagte statt. Dem Trio war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, in der Nacht auf den 24. Juni vergangenen Jahres mit zwei Fahrzeugen Jagd auf Teilnehmer einer antirassistischen Kundgebung gemacht zu haben. Als das Fahrzeug nach der Verfolgungsjagd schließlich an einer Tankstelle angehalten hatte, umstellten die Täter das Auto mit ihren Fahrzeugen. Anschließend schlug einer der Angeklagten mit einem Baseballschläger auf die Scheiben des Autos ein und verletzte dabei einen der Insassen durch umherfliegende Glassplitter. Ursprünglich war der Prozess für den 27. Januar angesetzt worden. Nachdem der Richter jedoch etliche persönliche Daten des Nebenklägers der Verteidigung zukommen ließ, war der Prozess nach einem Befangenheitsantrag der Nebenklage geplatzt.

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Nazis

Reichsbürger wegen Überfall zu Gefängnisstrafe verurteilt

16. März 2016 - 03:11 Uhr - Eine Ergänzung

Knapp drei Jahre nach der Razzia gegen Mitglieder des „Deutschen Polizei Hilfswerkes“ (DPHW) wurde am Montag mit Volker Schöne der mutmaßliche Kopf der reichsbürgernahen Gruppe im Amtsgericht Meißen zu 27 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Im Februar 2013 hatten mehr als 100 Beamtinnen und Beamte acht Wohnungen und eine Betriebsstätte in Sachsen und Brandenburg durchsucht. Den Mitgliedern des DPHW war der Überfall auf einen Gerichtsvollzieher vorgeworfen worden. Am 23. November 2012 war der Mann in dem zu Radeburg gehörenden Ortsteil Bärwalde von rund 20 Personen bedroht und vorläufig festgenommen worden. Den Vorwurf auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft schon im August 2015 eingestellt.

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Nazis

Überfall auf Löbtauer Wohnprojekt bleibt folgenlos

19. Februar 2016 - 01:21 Uhr

Fast auf den Tag genau fünf Jahre nach den erfolgreichen Blockaden tausender Menschen im Süden von Dresden, mussten sich am Donnerstag vier Nazis aus dem Rheinland für den Überfall auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Löbtau vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern Landfriedensbruch sowie versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Anders als noch im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König, wurde im Prozessverlauf deutlich, wie wenig Eifer die hiesigen Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung und Verurteilung der Angreifer vom 19. Februar an den Tag legten. Nachdem der von der Staatsanwaltschaft als einziger Zeuge geladene Ermittler nicht in der Lage war, den Angeklagten eine Tatbeteiligung nachzuweisen und auch etliche Fragen des Richters unbeantwortet ließ, blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die zwischen 29 und 45 Jahre alten Angeklagten nach nur zwei Stunden freizusprechen.

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Antifa | Freiräume

Prozess wegen Gedenkprotest endet mit Freispruch

8. August 2015 - 00:32 Uhr - Eine Ergänzung

Sehr zur Freude seiner zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützer endete heute das Verfahren gegen einen Antifaschisten vor dem Dresdner Amtsgericht mit einem Freispruch. Ihm war eine „Belästigung der Allgemeinheit“ vorgeworfen wurden. Nachdem der Beschuldigte gegen einen im März ergangenen Bußgeldbescheid in einer Höhe von 300 Euro Einspruch eingelegt hatte, begann der Prozess am Freitag mit einer Einlassung des jungen Mannes, in der er die Motivation für seine Kritik am jährlichen Gedenken am 13. Februar darlegte. Anschließend schilderte der für den Einsatz vor der Frauenkirche zuständige Polizeibeamte den Tathergang. Danach blieb Staatsanwältin Claudia Heinze nichts anderes übrig, als einen Freispruch für den Angeklagten zu fordern. Dem schloss sich auch Richter Jochen Meißner mit seinem Urteil an. Die Kosten für das Verfahren trägt nun die Staatskasse.

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Antifa

Nach fünf Jahren – Verfahren gegen Ramelow endgültig eingestellt

10. April 2015 - 21:07 Uhr

Heimlich, still und leise hat das Amtsgericht Dresden in dieser Woche das im Dezember wieder aufgenommene Verfahren gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) eingestellt. Das berichtete die taz in ihrer gestrigen Ausgabe und beruft sich dabei auf Aussagen aus dem Gericht, wonach das Verfahren wegen der „Sprengung einer Versammlung“ nach nunmehr fünf Jahren ohne Auflagen zu den Akten gelegt wurde. Die Entscheidung sei bereits am Montag getroffen worden, alle Kosten des Verfahrens muss nun die Staatskasse tragen. Ramelow selbst, der einen Freispruch erwartet hatte, zeigte sich mit der Entscheidung unzufrieden und bezeichnete das Ergebnis als „unrühmliches Ende eines unrühmlichen Verfahrens“.

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Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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Antifa

Verfahrenseinstellung nach Tod von Asylsuchendem in Plauen

29. Januar 2015 - 00:43 Uhr

Das Verfahren gegen den Wachmann eines Heims für Asylsuchende in Plauen wurde am Dienstag gegen die Zahlung von 1.800 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 44-Jährigen „unterlassene Hilfeleistung“ vorgeworfen und im September vergangenen Jahres den Wachmann einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro ausgestellt, er hätte damit einen Vermerk im Bundeszentralregister bekommen. Da der Mann daraufhin Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es am Plauener Amtsgericht zur öffentlichen Hauptverhandlung. Vor knapp einem Jahr war ein aus Libyen geflüchteter Mann in den Armen seiner schwangeren Ehefrau an einer Lungenembolie gestorben. Der Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes soll sich nach Darstellung von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft nicht nur geweigert haben, Hilfe zu holen, sondern sei auch tätlich gegen einen Asylsuchenden vorgegangen.

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Antifa

Nächster Dämpfer für die Staatsanwaltschaft

9. Januar 2015 - 10:41 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Dresdner Landgericht der letzte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen einen Berliner Antifaschisten statt, der im Januar 2013 wegen seiner Teilnahme an den Protesten gegen mehrere Naziaufmärsche im Februar 2011 am Amtsgericht zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Ein Schöffengericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der heute 38-Jährige mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeikette aufgefordert haben soll. Dabei waren am Vormittag des 19. Februars in der Dresdner Südvorstadt insgesamt vier Einsatzkräfte verletzt worden. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft, welche im ersten Verfahren eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte, als auch die Verteidigung des Angeklagten, waren anschließend gegen das Urteil in Berufung gegangen. Nachdem sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Prozessauftakt im Dezember nicht auf einen Vergleich einigen konnten, offenbarten die drei Prozesstage erneut eklatante Mängel in den dem Prozess zugrunde liegenden Ermittlungen. So erwiesen sich weder die, im Prozess zum ersten Mal ungeschnitten gezeigten, Polizeivideos noch die Zeugen der Anklage als brauchbar. So zeigten die Videos mindestens vier weitere Personen mit Megafon und auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft konnten den Angeklagten nicht wiedererkennen. Auch eine Hausdurchsuchung Wochen nach den Vorfällen brachte bis auf eine schwarze Jacke keine Erkenntnisse. Dennoch wurde Tim für die Beleidigung eines Polizeibeamten am Abend des dritten Verhandlungstages zu einem Bußgeld in Höhe von 90 Tagessätzen a 45 Euro und 50% der Prozesskosten verurteilt, im Gegenzug wurden die Vorwürfe wegen besonders schwerem Landfriedensbruch fallengelassen.

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