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Verwaltungsgericht Dresden hält Versammlungsverbot aufrecht

31. März 2020 - 20:12 Uhr

Mit seiner Entscheidung vom 30. März hat das Dresdner Verwaltungsgericht das vom Sächsischen Sozialministeriums (SMS) am 20.03.2020 erlassene totale Versammlungsverbot aufrecht erhalten. Der Antrag auf Zulassung einer kleinen Kundgebung auf dem Postplatz, mit der auf die Gefahren der Corona-Pandemie für Strafgefangene und Geflüchtete aufmerksam gemacht werde sollte, wurde am Montag abgelehnt. Mehr zu dem Antrag in unserem Artikel vom vergangenen Donnerstag.

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