Erneut trauern wir um ein Todesopfer rechter Gewalt. Marwa El-Sherbini wurde am 1. Juli vor den Augen ihres Ehemanns und des gemeinsamen dreijährigen Sohnes erstochen. Die Tat geschah am Dresdner Landgericht während einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung. Marwa El-Sherbini hatte den Täter wegen seiner islamophoben Äußerungen ihr gegenüber angezeigt und sagte als Zeugin im Prozess aus. Die öffentlichen Reaktionen nach dem Mord fielen zunächst verhalten aus. Trotz der Dimension der Tat äußerten sich weder Vertreter_innen der Politik noch aus Zivilgesellschaft oder antifaschistischer Bewegung.
Es schien eine Berufungsverhandlung zu sein, wie sie nahezu täglich an deutschen Gerichten stattfindet. Die Besonderheit – es ging um eine rassistische Beleidigung, die sich vor einem Jahr auf einem Spielplatz ereignet hatte. Marwa El-Sherbini hatte den Täter gebeten, dass ihr Sohn die Schaukel, auf der er saß, benutzen könne. Daraufhin wurde sie wüst mit den Worten „Islamistin“, „Schlampe“ und „Terroristin“ beschimpft. Sie zeigte den Täter an und im November 2008 verurteilte das Amtsgericht Dresden diesen zu 780 Euro Geldstrafe. Während des Prozesses erklärte Alex W. „solche Leute“ seien nicht beleidigungsfähig, da sie „keine richtigen Menschen“ seien.
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