Im Prozess gegen die Nazigruppierung „Sturm 34“ hat am Montag das Dresdner Landgericht nach beinahe fünf (!) Jahren Verfahrensdauer ein abschließendes Urteil gefällt. Danach wurden die fünf Beschuldigten zwischen 23 und 44 Jahren vom Vorsitzenden Richter Herbert Pröl zu vier Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwalt Gunther Bayer begründete in seinem Plädoyer seine Forderung nach einem verhältnismäßig milden Urteil damit, dass die Angeklagten ihr Leben inzwischen „stark geändert hätten“. So würden sie mittlerweile „einer geregelten Beschäftigung“ nachgehen, zum Teil Familie haben und seit mehreren Jahren straffrei leben. Das Verfahren war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof dem Einspruch der Staatsanwaltschaft Recht gegeben hatte, die im ersten Verfahren eine Verurteilung wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gefordert hatte.
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