Küfa und Vortrag: 100 Jahre Abschiebehaft
1. Mai 2019 - 09:03 Uhr
1. Mai 2019 - 09:03 Uhr
31. August 2016 - 00:12 Uhr - Eine Ergänzung
In Sachsen geht die Kriminalisierung von geflüchteten Menschen weiter. Nachdem in den zurückliegenden Monaten der Freistaat die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöht und dazu auch Familien getrennt hatte, sollen nun nach den Vorstellungen des Sächsischen Innenministers geflüchtete Menschen für bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden können. Darauf verständigte sich am Dienstag die Sächsische Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Mit dem Gesetzentwurf soll eine landesgesetzliche Grundlage für die vom Bund vor einem Jahr beschlossene Aufnahme des Ausreisegewahrsams (§ 62b) in das Aufenthaltsgesetz geschaffen werden.
24. Juli 2014 - 22:16 Uhr
Illegale Migranten müssen vor ihrer Abschiebung in speziellen Einrichtungen statt Gefängnissen untergebracht werden. Bundesländer, die das nicht leisten können, müssen die Betroffenen deshalb in anderen Ländern mit entsprechenden Möglichkeiten unterbringen. Dies entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg in seinem heute verkündeten Urteil.
Quelle: Tagesschau (17.07.2014)