Verwaltungsgericht bestätigt Verbot
1. Februar 2013 - 18:13 Uhr - Eine Ergänzung
Das Dresdner Verwaltungsgericht hat heute im Fall der vom Bündnis „Dresden Nazifrei“ für kommenden Samstag ab 14 Uhr auf dem Altmarkt geplanten Kundgebung entschieden. Das Bündnis hatte am Mittwoch Widerspruch gegen die Auflagen der Stadt eingelegt und Eilrechtsschutz beantragt. Die Richter bestätigten heute allerdings in ihrer Entscheidung ein zuvor vom Ordnungsamt der Stadt erlassenes Verbot von „Probeblockaden“. Einige Vertreterinnen und Vertreter von „Dresden Nazifrei“ wollten am Samstag über ihre Erfahrungen bei den zurückliegenden Blockaden berichten und damit zeigen, dass Blockaden eine legitime Form der Meinungsäußerung seien.