Alle Artikel zum Thema: 2011

Antifa

Stadt Dresden unterliegt vor Gericht: Verlegung des Täterspuren Mahngangs rechtswidrig

22. Oktober 2013 - 12:57 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Dresden hat einer Klage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert stattgegeben und das faktische Verbot des Täterspuren-Mahngangs am 13. Februar vor mehr als zwei Jahren für rechtswidrig erklärt. Die Verlegung des Rundgangs auf die andere Elbseite durch das Dresdner Ordnungsamt war damals vom Verwaltungsgericht in Dresden bestätigt worden. Die von Neubert auf der Altstadtseite angemeldete Veranstaltung hatte es sich zum Ziel gesetzt, an Wirkungsstätten des Nationalsozialismus auf die Verbrechen der Täter in den Jahren 1933 bis 1945 aufmerksam zu machen, um damit auch ein Zeichen gegen die in Dresden vorherrschende Rolle als eigentliches Opfer des Zweiten Weltkriegs etwas entgegenzusetzen. Gleichzeitig hatte eine von der Stadt initiierte Menschenkette in Erinnerung an die Bombardierung Dresdens jedoch ungehindert stattfinden können.

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News

Städtische Arbeitsgruppe zum 13. Februar verliert Moderator

9. Oktober 2013 - 13:55 Uhr - 4 Ergänzungen

Die von Dresdens CDU-Oberbürgermeisterin Helma Orosz 2009 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „13. Februar“ hat einen prominenten Abgang zu vermelden. Zu Beginn der Vorbereitungen für den 13. Februar im kommenden Jahr teilte die Stadt in einer Pressemitteilung mit, dass Frank Richter, einstiger DDR-Bürgerrechtler und jetziger Leiter der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB), ab sofort nicht mehr als Moderator für die Arbeitsgruppe zur Verfügung steht. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe war neben zahlreichen Veranstaltungen rund um den für die Stadtgeschichte so bedeutenden Tag die 2010 zum ersten Mal organisierte Menschenkette als „Zeichen des stillen Gedenkens“. Daran beteiligen sich jedes Jahr mehrere tausend Bürgerinnen und Bürgern in den Abendstunden des 13. Februars.

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Antifa | Freiräume

Auch die Grünen legen wegen massenhafter Funkzellenabfrage Verfassungsbeschwerde ein

13. September 2013 - 11:14 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Nachdem im Mai mit Rico Gebhardt und Falk Neubert bereits zwei Politiker der Linken Verfassungsbeschwerde gegen die Funkzellenabfrage im Februar 2011 eingelegt hatten, haben nun auch die Grünen mit einer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht auf die Ausforschung der Bestandsdaten von mehr als 55.000 Menschen reagiert. In ihrer umfangreichen Beschwerde hatten die beiden Politiker der Linken schon vor Monaten die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses geltend gemacht. Zuvor hatte schon das Dresdner Landgericht nach einer Feststellungsklage die Funkzellenabfrage auf Grund eines Formfehlers mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Wann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Fälle entscheiden wird, steht bislang allerdings noch nicht fest.

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Lesens-/Sehenswert

Video belegt Polizeigewalt

4. Juni 2013 - 08:37 Uhr

Filmaufnahmen zeigen die Brutalität der Ordnungskräfte in Dresden. Dies lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Pfarrer Lothar König weiter zerbröckeln.

Quelle: taz (30.05.2013)


Lesens-/Sehenswert

Schon wieder fehlen Akten

14. Mai 2013 - 09:44 Uhr

Im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König sind neue Ungereimtheiten zutage getreten. Möglicherweise gibt es demnach weitere Ermittlungsunterlagen, die nicht in die Gerichtsakte gelangt sind.

Quelle: Frankfurter Rundschau (14.05.2013)


Freiräume | Kultur

Hafencity: Freiräume statt Luxussanierung

25. April 2013 - 21:31 Uhr - 5 Ergänzungen

Heute versammelten sich gegenüber vom Kurländer Palais etwa 30 Menschen, um mit einer Mahnwache für den Erhalt der letzten noch verbliebenen Freiräume in der Stadt zu protestieren. Aufgerufen hatte ein erst im Februar gegründeter Zusammenschluss von mehr als 30 Projekten und Initiativen in Dresden. Die Interessengemeinschaft wurde mit dem Ziel gegründet, den Fortbestand der kulturellen, sozialen und politischen Freiräume zu sichern und darüber hinaus gemeinsam Ideen für neue Projekte zu entwickeln. Anlass für die Mahnwache war der „Deutsche Sparkassentag“ in den vor wenigen Jahren wiedereröffneten Räumlichkeiten im Stadtzentrum zu der heute Morgen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeladen war. Die Tagung unter dem Motto: „Mit Menschen – für Menschen. Sparkassen. Gut für Deutschland.“ fand in den Räumlichkeiten der USD-Immobilien GmbH statt, die unter anderem auch für die Neugestaltung des Luxusgroßprojektes „Hafencity Dresden“ am Pieschener Elbufer verantwortlich ist.

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Freiräume

Funkzellenabfrage war rechtswidrig

24. April 2013 - 00:42 Uhr - 4 Ergänzungen

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Mehr als zwei Jahre nach den erfolgreichen Protesten gegen mehrere in Dresden geplante Naziaufmärsche hat das Landgericht ein Urteil des Dresdner Amtsgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgehoben und die Funkzellenabfrage mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Einige Monate nach Bekanntwerden einer flächendeckenden „nichtindividualisierten Funkzellenabfrage“ im Süden der Stadt, hatten etliche der von der Maßnahme betroffenen Personen eine Feststellungsklage gegen die Auswertung von rund eine Million Verbindungsdaten eingereicht. Zwei Abgeordnete der Linken im sächsischen Landtag hatten ihre Klage damit begründet, dass das Instrument der Funkzellenabfrage ursprünglich „als Möglichkeit der Terrorbekämpfung und nicht um Straftaten am Rande einer Versammlung aufzuklären“ eingeführt worden war. Gleichzeitig sprachen sie von einem „Einschüchterungseffekt“ bei den Menschen, die am 19. Februar ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen und gegen Nazis protestiert hatten.

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Lesens-/Sehenswert

Diesmal kein Exempel

3. April 2013 - 22:08 Uhr

Ähnliche Tatvorwürfe im Zusammenhang mit dem gleichen Ereignis können in unterschiedlichen Bundesländern zu völlig verschiedenen Urteilen führen. Während der in Dresden angeklagte Tim H. zu einer harten Strafe verurteilt wurde, einigten sich die Beteiligten in Hamburg auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Janosch T.

Quelle: Neues Deutschland (28.03.2013)


Antifa

Strafanzeige vor Prozessbeginn

3. April 2013 - 22:07 Uhr - 2 Ergänzungen

Wenige Tage vor dem morgen beginnenden Prozess gegen Lothar König, hat Johannes Eisenberg, der Anwalt des Betroffenen, Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Dresden gestellt. Anlass ist der kurzfristig abgesagte erste Prozesstermin gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer im März. In einem Schreiben warf Königs Anwalt der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Dresden Verstöße gegen Aktenführungspflichten sowie Urkundsdelikte vor. Außerdem legte er Dienstaufsichtsbeschwerde gegen „unbekannte Verantwortliche der Staatsanwaltschaft Dresden“ ein.

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